Neue Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim
Maskenpflicht ausgeweitet

Seit 1. Dezember wurde die Maskenpflicht in der Innenstadt in Mannheim ausgeweitet. | Foto: Anastasia Gepp/Pixabay
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  • Seit 1. Dezember wurde die Maskenpflicht in der Innenstadt in Mannheim ausgeweitet.
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Coronavirus. Nachdem das Land Baden-Württemberg seine Rechtsverordnung zum 1. Dezember erneut geändert hat, passt auch die Stadt Mannheim ihre Allgemeinverfügung an. Folgende Regelungen gelten ab heute, 1. Dezember:

  • Die Maskenpflicht im Freien für den Fußgängerverkehr an ausgewählten Straßen und Plätzen im Innenstadtbereich gilt montags bis samstags von 9 Uhr bis 21 Uhr.
  • Unverändert bleibt die Maskenpflicht in Warteschlangen im gesamten Stadtgebiet bestehen.
  • Unverändert bleibt das Alkoholverkaufsverbot am Wochenende ab 22 Uhr bestehen.

Neu sind folgende Punkte: 
Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs um

  • den verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2
  • die Gehwege des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brand-Platz
  • der gesamte Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz
  • Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken
  • Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule
  • eine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Konsum von Lebensmitteln in den in Ziffer 1a) genannten Bereichen und dort nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
  • keine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Konsum von Lebensmitteln in Warteschlangen
  • keine Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen
  • Die Maskenpflicht auf Wochenmärkten ist nunmehr in § 3 Abs. 4 CoronaVO geregelt. Die Allgemeinverfügung enthält daher diesbezüglich keine Regelung mehr.
Lageplan: Maskenpflicht in Mannheim ab 1. Dezember | Foto: Stadt Mannheim
  • Lageplan: Maskenpflicht in Mannheim ab 1. Dezember
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Die neue Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 6. November 2020 und ist zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sind wie bisher an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt.Der Inzidenzwert der Stadt Mannheim hat den Wert von 35 beziehungsweise 50 mittlerweile weit überschritten. Sobald der Inzidenzwert wieder sinkt oder sich dem Wert von 50 nähert, wird darüber informiert. ps

Seit 1. Dezember wurde die Maskenpflicht in der Innenstadt in Mannheim ausgeweitet. | Foto: Anastasia Gepp/Pixabay
Lageplan: Maskenpflicht in Mannheim ab 1. Dezember | Foto: Stadt Mannheim
Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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