Kurzfristige Absagen von Operationen möglich
Personalnotstand in Mannheims Krankenhäusern

Vor dem Hintergrund der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen sehen sich die Mannheimer Krankenhäuser außerdem gezwungen, an dem seit November 2021 geltenden allgemeinen Besucherverbot festzuhalten.  | Foto: Christian Gaier
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Mannheim. Aktuell sehen sich die Mannheimer Krankenhäuser laut einer gemeinsamen Pressemitteilung zunehmend einem sehr ausgeprägten Personalnotstand ausgesetzt, weil zahlreiche Mitarbeiter*innen trotz vollständiger Impfung einschließlich Auffrischimpfung einen positiven Corona-Befund haben. Aufgrund der Quarantänebestimmungen gemäß der Verordnung des Landes Baden-Württemberg fallen die betroffenen Mitarbeitenden für mindestens sieben Tage aus. So könne es derzeit an UMM, Theresienkrankenhaus und Diako zu sehr kurzfristigen Absagen geplanter Operationen kommen, teilen die Krankenhäuser mit.

An allen Kliniken müssen derzeit nur Eingriffe verschoben werden, die aus medizinischer Sicht als „nicht dringlich“ eingestuft werden. Das ist insbesondere der Fall, wenn zum Beispiel ein hochspezialisierter Operateur ausfällt. Dringliche Eingriffe – etwa bei Krebserkrankungen – können aktuell weiter wie gewohnt stattfinden. Ebenso werden medizinische Notfälle, insbesondere Schlaganfälle, Herzinfarkte und Unfallverletzungen unverändert weiter versorgt. Patienten, deren geplante Operation verschoben werden muss, werden von ihrer behandelnden Klinik individuell benachrichtigt.

Vor dem Hintergrund der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen sehen sich die Mannheimer Krankenhäuser außerdem gezwungen, an dem seit November 2021 geltenden allgemeinen Besucherverbot festzuhalten. Dabei sind in besonderen Fällen auch weiterhin Ausnahmen möglich: Angehörige von Sterbenden und Schwerstkranken können nach Absprache mit dem behandelnden Arzt Zutritt erhalten. Bei Kindern ist pro Patient eine Begleitperson zugelassen, ebenso in der Notaufnahme sowie bei ambulanten Patienten mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung. Auch Gebärende können weiterhin von einer nahestehenden Person begleitet werden. Für diese ausnahmsweise zugelassenen Besuche gilt die 3G-Regel: Geimpft, genesen oder mit dem Nachweis eines aktuellen negativen SARS-CoV-2 Tests. ps

Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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