Zahl der Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 128
Mannheim. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden bis zum Nachmittag des 22. Mär , 16 Uhr, zwölf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet, informiert die Stadt. In einem der zwölf Fälle werde die infizierte Person stationär im Krankenhaus behandelt. Die anderen nachgewiesenen Infizierten zeigten nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 128. Darüber hinaus befinden sich weitere Corona-Patienten unter anderem aus den Mannheimer Umlandgemeinden in den Kliniken.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun die weiteren Kontaktpersonen aller nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Bundesregierung und Länder beschließen weitere Maßnahmen
Die Bundesregierung hat am Sonntag gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen beschlossen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen, teilt die Stadt weiter mit. Die meisten Maßnahmen waren in Baden-Württemberg und damit auch in Mannheim bereits gültig, einzelne kommen noch hinzu: So wurde ein weitgehendes Kontaktverbot beschlossen. Dieses besagt, dass man künftig nur noch zu zweit draußen unterwegs sein darf, statt wie zuvor in Baden-Württemberg zu dritt. Durch diese Maßnahme solle das bislang leider nach wie vor als problematisch beobachtete Treffen in Gruppen unterbunden werden, heißt es in der Pressemeldung der Stadt. Erlaubt ist jedoch auch weiterhin, mit der Kernfamilie, also der Familie, mit der man in einem Haushalt lebt, rauszugehen. Wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt – also beispielsweise im Supermarkt, auf dem Wochenmarkt, beim Spazierengehen oder beim Nutzen des ÖPNV – ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
Grundsätzlich sollte das Haus nur noch für Notwendiges verlassen werden, wie für Einkäufe, den Weg zur Arbeit und zu Notbetreuung, für Hilfe für andere, erforderliche Prüfungen und Termine, für den Gang zum Arzt oder zur Apotheke, aber auch individueller Sport und Bewegung im Freien, sofern die Personenbegrenzungen eingehalten werden, sind erlaubt.
Die Regeln hinsichtlich Gastronomie bleiben in Mannheim wie bereits bekannt bestehen: Sämtliche Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, lediglich Lieferdienste und Take-Away sind zulässig. Auch die in Mannheim bereits durchgeführten Schließungen von Dienstleistern, bei denen körperliche Nähe erforderlich ist – Friseure, Massagepraxen, Kosmetik- oder Tattoostudios –, wurden durch die vom Bund verkündeten Maßnahmen bestätigt.
Die Regelungen treten am 22. März um Mitternacht in Kraft und haben eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen.
Sie sind online unter dieser Adresse abrufbar: www.bundesregierung.de ps
Autor:Christian Gaier aus Mannheim |
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