Land setzt konsequente Luftreinhaltepolitik fort
Anstrengungen für saubere Luft
Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg werden die Anstrengungen für saubere Luft nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann konsequent fortgesetzt. Er sagte am Donnerstag, 3. Juni: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes unterstreicht einmal mehr die hohe Bedeutung der Luftreinhaltung und bestätigt, dass wir mit unseren ambitionierten Maßnahmen in der Luftreinhaltung den richtigen Weg gehen. In den vergangenen Jahren wurde im Land ein ganzes Bündel regional und lokal wirkender Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt. Damit konnten wir erreichen, dass die europäischen Grenzwerte fast überall im Südwesten eingehalten werden. Zweifellos haben Fahrzeuge, die aufgrund von Abgasmanipulationen die Grenzwerte überschritten haben, die Zielerreichung erschwert und verzögert. Wir werden nicht nachlassen dafür zu sorgen, dass die Grenzwerte auch an den wenigen verbleibenden Streckenabschnitten dauerhaft eingehalten werden. Schließlich geht es um die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohnern an verkehrsreichen Straßen.“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland wegen langjähriger Überschreitung der Grenzwerte dazu verurteilt, für deren rasche Einhaltung zu sorgen. In dem Gerichtsverfahren ging es um die Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in etlichen deutschen Städten - unter anderem in Stuttgart.
Minister Hermann betonte, die Verkehrswende hin zu einer klima- und umweltschonenden Mobilität sei eine wichtige Voraussetzung für saubere Luft. „Deshalb arbeiten wir daran, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen mit modernen Fahrzeugen, kurzen Takten und attraktiven Tarifen. Auch unsere gezielte Förderung des Fuß- und Radverkehrs führt dazu, die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu verbessern und die Schadstoffbelastung zu senken.“
Maßnahmen, die in Baden-Württemberg Wirkung zeigen, sind unter anderem: der Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs, die Umwidmung von Verkehrsflächen beispielsweise in Form von Bus- oder Radspuren, Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsverstetigung, beispielsweise intelligente Verkehrssteuerungen und Zuflussdosierungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowohl innerorts auf den von Luftbelastungen betroffenen Strecken auf Tempo 40 als auch im Zulauf auf die betroffenen Streckenabschnitte und auf Ausweichstrecken, Filtersäulen zur Stickstoffdioxid-Filterung an besonderen Belastungsschwerpunkten, grüne Umweltzonen, Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge Euro 4/IV und 5/V sind nur in Stuttgart notwendig. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen unter www.vm.baden-wuerttemberg.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.