Meldung des Landes Baden-Württemberg
Keine kostenlosen Corona-Tests mehr

Corona-Test Symbolbild | Foto: analogicus/Pixabay
  • Corona-Test Symbolbild
  • Foto: analogicus/Pixabay
  • hochgeladen von Laura Braunbach

Mannheim. Seit 11. Oktober gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Danach übernimmt der Bund nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.

„Die kostenlosen Bürgertests waren im Frühjahr und Sommer wertvoll bei der Bekämpfung der Pandemie. Aber jetzt sind wir in einer neuen Phase angekommen. Die meisten von uns sind geimpft – jeder Bürgerin und jedem Bürger über 12 Jahren können wir ein Impfangebot machen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau jenen Menschen den Test finanziert, die sie wirklich brauchen. An alle anderen richtet sich mein Appell: Lassen Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie“, so Gesundheitsminister Manne Lucha.

Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Und Krankenhäuser und Pflegeheime sind weiterhin verpflichtet, nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern eine kostenfreie Testung anzubieten – sie dürfen nicht an kostenpflichtige, externe Testangebote verwiesen werden. „In diesen Bereichen bleiben die Tests weiterhin kostenlos, denn die Bewohner und Patienten sind auf soziale Kontakte angewiesen und brauchen die Besuche“, erklärte Gesundheitsminister Lucha.

Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten zum Beispiel von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die aufgrund der Vorgaben in der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ regelmäßigen Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests sind weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber anzubieten. Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.

Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?

• Kinder bis 12 Jahre
• Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021)
• Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontra-Indikation nicht gegen das Corona-Virus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
• Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt. Danach können sich weiterhin Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel testen lassen (für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen).
• Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.
• Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Corona-Virus in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.
• Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
• Außerdem können sich Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.

Welche Nachweise müssen bei der Testung vorgelegt werden?

• Amtlicher Lichtbildausweis
• Wer aufgrund einer medizinischen Kontra-Indikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontra-Indikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem müssen der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
• Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
• Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen. ps

Ratgeber
Jahresrückblick 2024: Emotion pur bei den FCK-Fans, die das Pokalfinale in Berlin unvergesslich gemacht haben | Foto: Harald Brunn
5 Bilder

Jahresrückblick: So ereignisreich und turbulent war das Jahr 2024

Jahresrückblick. Wenn sich das laufende Jahr dem Ende nähert, dann blicken wir gerne zurück auf das, was war. Persönlich, politisch, regional, global: Was hat uns im Jahr 2024 Freude gemacht, bewegt, schockiert? Welche Fotos bleiben uns im Gedächtnis, welche Aktionen und Momente waren auch für die Menschen in der Region rund um die Pfalz, Mannheim und Karlsruhe in diesem Jahr prägend? Blicken Sie mit uns zurück auf die letzten Monate: Januar 2024: Rückblick Januar 2024: Bauernproteste, extremes...

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

48 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Ihre IT-Security ist bei OrgaMAXX in besten Händen. Um ein Höchstmaß an IT-Sicherheit zu gewährleisten und vor Cyberangriffen zu schützen, wird sichergestellt, dass die Systeme und Prozesse bei den Kunden einem permanenten Monitoring unterliegen | Foto: Orgamaxx/gratis
4 Bilder

IT-Security: Sicherheit durch OrgaMAXX - Partner für maßgeschneiderte IT-Lösungen

IT-Security im Raum Kaiserslautern / Mannheim / Ludwigshafen. In jedem Unternehmen werden täglich riesige Mengen sensibler Daten erfasst und verarbeitet, darunter Kundeninformationen, Umsatzzahlen, Mitarbeiterdaten und Betriebsgeheimnisse. Eine der unmittelbarsten Auswirkungen durch Cyberangriffe ist der Verlust oder Diebstahl von Daten. Persönliche Daten, finanzielle Informationen oder Geschäftsgeheimnisse können in den Händen von Cyberkriminellen verheerende Auswirkungen haben. Sie können ein...

Online-Prospekte aus Mannheim und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.