Anhebungen der Steuerfreibeträge für Gemeinderäte
Wertschätzung des Engagements
Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg besteht aus 1101 Kommunen. In jeder einzelnen sind Bürger in den Gemeinderäten aktiv. Für die Sitzungsteilnahme erhalten sie eine Entschädigung, deren Höhe durch die Gemeindesatzung bestimmt werden. Die Steuerfreibeträge, die den steuerlich abzugsfähigen Aufwand pauschal berücksichtigen, sind auf Initiative von Baden-Württemberg in allen Ländern angehoben worden.
Finanzminister Dr. Bayaz: „Das ist ein Zeichen der Wertschätzung für kommunalpolitisches Engagement. Der zeitliche Aufwand für ein kommunales Mandat ist oft sehr groß, das wird durch die Entschädigungen ohnehin nicht aufgewogen.“
Für Gemeinden mit bis zu 150.000 Einwohnern greift die Regel, dass eine Entschädigung für ein kommunales Mandat bis 250 Euro monatlich steuerfrei ist, zuvor waren bis zu 200 Euro steuerfrei.
Für größere Kommunen erhöhen sich die Steuerfreibeträge auf bis zu 367 Euro monatlich.
Finanzminister Dr. Bayaz: „Damit würdigen wir die wichtige Arbeit der vielen Ehrenamtlichen in den kommunalen Vertretungen. Wer sich vor Ort kommunalpolitisch engagiert, macht sich um die Demokratie verdient und ist ein direkter Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger.“
Die beschlossenen Änderungen gelten ab 1. Januar 2021.
Die Steuerfreiheit basiert formal auf zwei unterschiedlichen Regelungen. Bis zu einem Betrag von jetzt 250 Euro ist sie über die Lohnsteuer-Richtlinien geregelt. Für die höheren Beträge in größeren Kommunen gilt der sogenannte Ratsherren-Erlass. ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen finden Interessierte im Internet unter www.fm.baden-wuerttemberg.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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