Energiepreispauschale für Studierende: Staatsknete kommt
Von Roland Kohls
Energiepreispauschale. Nun ist es endlich soweit: Ab können Studierende und Schüler an Berufsfachschulen die Energiepreispauschale beantragen. Mit Ach und krach hat es die Bundesregierung mit den Bundesländern geschafft, ihr Versprechen einzulösen, noch im Winter mit der Auszahlung des Geldes zu beginnen. Für die Anmeldung ist eine Bescheinigung des Hochschule oder der Schule und eine Bundes-ID notwendig. Beantragt wird die Ernegiepreispauschale für Studierende online unter www.einmalzahlung200.de.
Anfang Dezember hat schließlich auch der Bundestag zugestimmt: Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine sogenannte „Energiepreispauschale“, um die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel bezahlen zu können. Wann das Geld allerdings kommt, war lange offen. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung“, sagte die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger im Dezember.
Energiepreispauschale für alle Studierenden
Das Geld bekommen aber schlussendlich alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben waren. Das gilt auch für ausländische Studierende, die in Deutschland wohnen, Promotionsstudierende, Teilzeitstudierende, Studierende in einem Urlaubssemester und Studieremde in einem Dualen Studium. Und das gilt auch für Studierende, die arbeiten und im September bereits die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber bekommen haben.
Auch Fachschülerinnen und -schüler sowie Berufsfachschüler bekommen die 200 Euro Energiepreispauschale. Voraussetzung hier: sie müssen am 1. Dezember 2022 für einen mindestens zweijährigen Bildungsgang mit dem Ziel eines berufsqualifizierenden Abschlusses an einer deutschen Bildungsstätte angemeldet sein. Auszubildende hatten bereits im September 300 Euro Energiepreispauschale bekommen.
Energiepreispauschale: 200 Euro mehr in der Tasche
Diese Einmalzahlung wird auch nicht besteuert und weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei der Sozialversicherung berücksichtigt werden. Das heißt weder für BAföG noch beim Mini-Job oder der Ausbildungsvergütung die Energiepreispauschale Auswirkungen hat, außer dass man 200 Euro mehr in der Tasche hat. Die Kohle ist auch unpfändbar.
Energiepreispauschale: noch im Winter
Die Krux ist allerdings, dass die Energiepreispauschale beantragt werden muss. Geplant ist eine digitale Antragsplattform, die es aber noch nicht gibt. Kein Antrag, keine Genehmigung, kein Geld… Es sei geplant Anfang 2023 mit der Auszahlung des Geldes zu beginnen, heißt es auf der Web-Site des Bundebildungsministeriums. Bund und Länder arbeiten an der digitalen Plattform. Auf jeden Fall soll das Geld noch in diesem Winter ausgezahlt werden, verspricht das Ministerium.
Ob die Energiepreispauschale ausreichend ist, um die gestiegenen Preise zu bezahlen, ob es viel Geld für den Einzelnen ist oder ein Tropfen auf den heißen Stein, sei dahingestellt. Aber für den Staat ist es eine große Summe. Neben den fast drei Millionen Studierenden bekommen rund 450.000 Fachschüler jeweils 200 Euro – macht zusammen etwa 680 Millionen Euro alleine an Auszahlungen. Dazu kommen noch die Kosten für die Erstellung der Antragsplattform, die Bürokratie und weiteres.
Infos
Nachzulesen ist das beim Bundesbildungsministerium unter www.bmbf.de
Autor:Roland Kohls aus Ludwigshafen |
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