Weihnachtsgeschäft in Mannheim und Umgebung
Kundenverlust durch 2G-Regel

Laut einer Händlerumfrage des Handelsverbandes Nordbaden lagen Kundenfrequenz und Umsatz knapp 20 Prozent hinter den Werten des Vorjahres.  | Foto: Christian Gaier
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Mannheim. Im Weihnachtsgeschäft um den 1. Adventssamstag kam in diesem Jahr nach Angaben des Handelsverbandes Nordbaden bei den wenigsten Händlern Freude auf. Seit 24. November galt in den meisten Handelsbetrieben 3G oder sogar 2G- Pflicht für die Kunden. Das sei nicht ohne Folgen für Frequenz und Umsatz in den Geschäften der Region geblieben. Nach einer Umfrage unter Händlern in Baden- Württemberg berichtete nur jeder fünfte Händler von guten Geschäften, heißt es in der Pressemitteilung.

„Das bestätigt sich auch in unserer in Nordbaden durchgeführten Händlerbefragung.“ kommentierte Swen Rubel, Geschäftsführer des Handelsverbandes Nordbaden. „Danach lagen Kundenfrequenz und Umsatz knapp 20 Prozent hinter den Werten des Vorjahres. Dort wo das Weihnachtsgeschäft unter 2G-Bedingungen ablief, waren die Ergebnisse noch etwas schlechter.“

Immerhin habe sich dennoch jeder zweite Händler mit den Bemühungen seiner Stadt, eine vorweihnachtliche Stimmung in der City zu erzeugen, zufrieden gezeigt. Das könne aber nicht über die insgesamt sehr trüben Erwartungen an das noch bevorstehende Weihnachtsgeschäft hinwegtäuschen. Obwohl nach der Umfrage des Handelsverbandes jeder zweite Händler stationär und online verkaufe, erwarte nur jeder zehnte Händler in diesem Jahr zumindest eine leichte Steigerung des Umsatzes. Demgegenüber rechneten gut zwei Drittel der Händler mit noch schlechteren Ergebnissen als im ohnehin schon schlechten Vorjahr.

„Diese Umfrageergebnisse sind alarmierend, denn Sie zeigen, dass eine Vielzahl von Kunden verunsichert ist und den Weg in die City meidet“, kommentiere Rubel das zurückliegende Wochenende und ergänzte: „Dabei bedeutet 2G für viele Händler einen zusätzlichen Kundenverlust von bis zu 30 Prozent. Man kann zurecht seine Zweifel haben, ob im Handel ein Infektionsrisiko besteht, dass derart strenge Regeln rechtfertigt, denn unsere Kunden bewegen sich in unseren Geschäften und haben die ganze Zeit die Masken auf. Wer also ausgerechnet im Weihnachtsgeschäft unseren Händlern dringend nötige Umsätze und Erträge verhagelt, um die Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen, der muss dieses Sonderopfer auch angemessen entschädigen“ forderte Rubel abschließend. ps/gai

Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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