VRN weitet Mobilitätsgarantie auf Ausbildungszeitkarten aus
Taxis werden bei starker Verspätung erstattet
Öffentliche Verkehrsmittel. Sind Busse oder Bahnen unverhältnismäßig stark verspätet und es fallen deshalb Taxikosten für die Weiterfahrt an, übernimmt der VRN diese nachträglich ab 1. August nun auch bei Schülern, Auszubildenden und Studierenden, die eine VRN-Zeitkarte, sprich Wochen-, Monats- oder Jahreskarte besitzen.
Bisher galt die Mobilitätsgarantie nur für Inhaber von Wochen-, Monats- und Jahreskarten Jedermann, Job-Ticket, Karte ab 60, Rhein-Neckar-Ticket, Monatskarte Senioren sowie für Personen mit Schwerbehindertenausweis inklusive Freifahrtberechtigung. ps
Weitere Informationen:
Mehr Infos und die Voraussetzung zur Gewährung der Mobilitätsgarantie unter www.vrn.de/service/
Autor:Laura Seezer aus Mannheim |
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