Wirtschaftsministerium entwickelt Acht-Punkte-Plan
Weitere schwierige Monate
Baden-Württemberg. Anlässlich der zusätzlichen Einschränkungen aufgrund des Infektionsgeschehens sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am Freitag, 3. Dezember: „Die Corona-Pandemie schlägt mit voller Wucht zu. Wir müssen nun mit aller Kraft versuchen, die vierte Infektionswelle zu brechen. Die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft sind gravierend. Vor uns liegen weitere schwierige Monate, in denen wir Unternehmen und Beschäftigte erneut konsequent unterstützen werden. Hierfür stehen uns die bewährten und stetig verbesserten Instrumente zur Verfügung: bis zum Jahresende die Überbrückungshilfe III Plus, die Neustarthilfe und unsere landesseitigen Ergänzungsprogramme und im Anschluss die Überbrückungshilfe IV sowie die Neustarthilfe bis Ende März 2022. Hinzu kommt der Sonderfonds zur Ausfallabsicherung von Messen und Ausstellungen“, erläuterte die Ministerin.
„Der Bund hat mit der Ankündigung der Überbrückungshilfe IV ein wichtiges Signal für unsere Unternehmen gegeben. Es sind jedoch Nachbesserungen erforderlich, damit das Instrument seine Wirkung passgenau entfaltet. Mein Haus hat dazu in einem Acht-Punkte-Plan konkrete Vorschläge erarbeitet, mit denen ich mich heute mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt habe“, sagte Hoffmeister-Kraut weiter. Es müsse nun rasch gehandelt werden.
Insbesondere müsse der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellen, dass Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, unkompliziert Zugang zur Überbrückungshilfe erhalten, auch wenn eine Schließung nicht ausdrücklich angeordnet wurde. Damit sollen die Auswirkungen der Pandemie in den betroffenen Branchen der Marktkaufleute und Schausteller, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, in der Gastronomie, ebenso im Handwerk und im Einzelhandel bestmöglich abgemildert werden. „Da die Betriebe unmittelbar in den nächsten Tagen über eine mögliche Schließung entscheiden müssen, brauchen wir hier unverzüglich Klarheit“, forderte die Ministerin.
„Zudem halten wir es für erforderlich, dass die Umsatzschwelle auf 20 Prozent abgesenkt wird und der Höchstsatz der Fixkostenerstattung weiterhin bei 100 Prozent liegt und nicht wie geplant auf 90 Prozent abgesenkt wird.“ Außerdem müsse dringend sichergestellt werden, dass gerade auch die besonders hart getroffenen Marktkaufleute und Schausteller Zugang zu den Hilfen erhalten.
Und auch der langanhaltenden Betroffenheit des Einzelhandels müsse Rechnung getragen werden. Die Förderung der Sonderabschreibungen von Warenbeständen sei richtig und wichtig. Allerdings würden damit noch nicht alle Kosten abgedeckt. Kosten, die über den reinen Wertverlust der Waren hinausgehen, wie beispielsweise der Aufwand für die Beschaffung oder die Vorbereitung des Verkaufs, werden hiervon nicht abgedeckt. Daher sollten Einzelhändler einen Zuschlag von 25 Prozent erhalten.
Einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Maßnahmen leistet das Instrument der Kurzarbeit. Die Bundesregierung hat die wesentlichen Regelungen für einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bereits bis zum 31. März 2022 verlängert. „Darüber hinaus müssen schwer getroffene Betriebe – wie in der Gastronomie, Hotellerie und der Veranstaltungsbranche – unkomplizierten Zugang zum Kurzarbeitergeld erhalten, ohne die Notwendigkeit im Einzelfall begründen zu müssen. Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Beschlüsse sollten daher bundesweit im Erlasswege als unabwendbares Ereignis eingestuft werden.“ Dies forderte Hoffmeister-Kraut in einem Schreiben an Bundesminister Heil am 3. Dezember.
„Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir verbleibende Förderlücken passgenau mit unseren bewährten Landesprogrammen schließen: dem fiktiven Unternehmerlohn, dem Tilgungszuschuss Corona und der Krisenberatung Corona. Ich werde mich nachdrücklich dafür einsetzen, dass diese – analog zur Überbrückungshilfe – über den 31. Dezember hinaus verlängert werden“, kündigte die Ministerin an. „Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das den Unternehmen seit Beginn der Pandemie den fiktiven Unternehmerlohn als landesseitige Ergänzung zur Verfügung stellt. Damit kann auch jetzt besonders Betroffenen, wie beispielsweise den Schaustellern und Marktkaufleuten, geholfen werden.“ ps
Weitere Informationen:
Weitere Informationen, auch zum Acht-Punkte-Plan zu den Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe, gibt es unter www.wm.baden-wuerttemberg.de
Autor:Jessica Bader aus Mannheim |
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