Landesregierung folgt STIKO-Empfehlung
Zweite COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen
Baden-Württemberg. Baden-Württemberg wird die aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur zweiten Auffrischimpfung umsetzen – dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha heute mit. Kurz zuvor hatte die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese ins Stellungnahmeverfahren gegeben.
Demnach empfiehlt sie eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Patientinnen-, Patienten- sowie Bewohnerinnen- und Bewohnerkontakt). Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten.
„Unser Ziel ist und bleibt es, uns aus der Pandemie zu impfen und dabei gleichzeitig den besonders vulnerablen Personen den bestmöglichen Schutz zu ermöglichen. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der formalen Umsetzung der hoffentlich bald vorliegenden offiziellen STIKO-Empfehlung zur zweiten Auffrischimpfung. Bis dahin bitte ich alle impfenden Stellen in ihrem Ermessen und im Rahmen der individuellen Patientenberatung ab heute eine zweite Auffrischimpfung zu ermöglichen“, so Lucha. „Wir sind im Land gut aufgestellt, um die vierte Impfung für besonders gefährdete Gruppen durchzuführen.“ ps
Autor:Pascal Förster aus Ludwigshafen |
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