Ohne Versicherungsschutz durch Neustadt
Abenteuerliche Abschleppaktion
Neustadt/Weinstraße. Während einer Streifenfahrt fiel Beamten der Polizei Neustadt ein abenteuerliches Abschleppgespann auf, weshalb die Fahrzeugführer einer Verkehrskontrolle unterzogen wurden.
Bei der Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass ein 72-jähriger Limousinenfahrer einen 70-jährigen Kompaktwagenfahrer abgeschleppt hat. Am vorderen PKW waren eine Abschleppstange, sowie ein dünnes Tauseil befestigt. Anstatt die Abschleppstange am hinteren PKW zu montieren, hing diese nur lose auf dem Boden. Das Tau am vorderen PKW war mittels eines Maulschlüssels verknotet und am hinteren PKW an der Vorderradachse festgeknotet. Hierdurch schliff das Seil an der Verkleidung des hinteren PKW, sodass dieses bei der Verkehrskontrolle bereits Beschädigungen aufwies. Zudem waren die Reifen des hinteren PKW schon über die Verschleißgrenze abgefahren.
Auch bestand für den hinteren PKW weder eine Zulassung, noch ein Versicherungsschutz, weshalb gegen beide Fahrzeugführer eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen wurde.Die Weiterfahrt wurde untersagt und der hintere PKW mittels Anhänger zu seinem Zielort gebracht.
Versicherungsschutz für abgeschleppte Autos
Die Polizei Neustadt weist darauf hin, dass auch für Fahrzeuge, welche abgeschleppt werden, ein Versicherungsschutz bestehen muss. (Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße)
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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