Nach Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung unter Alkoholeinfluss
PKW-Schlüssel abgenommen und Handy beschlagnahmt
Neustadt/Weinstraße. Um einige Gegenstände erleichtert wurde am Samstag, 8. Februar, gegen 12:45 Uhr ein 37-jähriger aus NRW, nachdem er deutlich alkoholisiert zuerst ein elektrisches Garagentor beschädigt hatte und im Anschluss über die Verbindungstür in das Wohnanwesen seiner ehemaligen Lebensgefährtin gelangt war. Nach Aufforderung durch die eingesetzten Beamten verließ er die Örtlichkeit. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab den stolzen Wert von über 3 Promille, so dass dem 37-jährigen die Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung einer Fahrt unter Alkoholeinfluss abgenommen wurden. Hierüber war er nicht erfreut und teilte mit, er habe die Gespräche mit den eingesetzten Beamten mit seinem Smartphone aufgenommen und werde dies nun auf einschlägigen Internetplattformen veröffentlichen. Daraufhin wurde nun auch noch sein Smartphone beschlagnahmt. Auf den 37-jährigen kommen nun mehrere Strafanzeigen, unter anderem wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, zu.
Die Polizei weist daraufhin, dass der Mitschnitt von Gesprächen ohne Wissen des Aufgenommenen - egal ob im privaten Bereich oder bei Behörden - strafbar ist, da dies die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes verletzt. Dies kann die Beschlagnahme und Einziehung des zur Aufnahme benutzen elektronischen Geräts zur Folge haben kann. (Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße)
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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