Die Polizei ermittelt
Pöbeler und Fahnenverunglimpfer beim Hambacher Demokratiefest

Symbolbild Polizeiauto | Foto: Polizei Neustadt
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Neustadt an der Weinstraße. Nachdem die Polizei vergangenen Samstag, 28. Mai, mitgeteilt hatte, dass die Demonstration der sogenannten „Hambacher Intervention“ an besagtem Wochenende beim Hambacher Demokratiefest friedlich verliefen, ermittelt sie nun gegen einige Pöbeler und Fahnenverunglimpfer unter den Demonstranten.

Im Nachgang sei über die öffentliche Berichterstattung bekannt geworden, dass beim Demokratiefest am Samstag, 28. Mai, mehrere Personen unter anderem beleidigt oder beworfen worden sein sollen. Dies teilte das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Freitagmorgen, 3. Juni, mit. Diesen Hinweisen gehe die Polizei derzeit nach und spreche gezielt Personen an, die von möglichen Straftaten berichtet hatten. Aktuell ermittelt sie wegen Beleidigung in mehreren Fällen und wegen Verunglimpfung von Staatssymbolen durch eine umgedrehte Reichsflagge.

Hintergrund ist, dass am vergangenen Wochenende vom Freitag, 27. Mai bis Sonntag, 29. Mai die Stadt Neustadt zum 190. Jahrestags des Hambach Fests ein Demokratiefest auf dem Schloss gegeben hatte. Für Samstag, 28. Mai, lagen der Polizei Hinweise auf nicht angemeldete Versammlungen vor, zu der einige Organisationen, unter anderem die Querdenker sowie einige AfD-Politiker eingeladen hatten.

Nach dem vorbereiteten Einsatzkonzept waren Polizeikräfte vor Ort präsent, um zusammen mit der Stadt Neustadt Störungen der Veranstaltungen zu vermeiden. Rund 3.000 Demonstranten der „Hambacher Intervention“ zogen im Laufe des Tages von der Innenstadt in Richtung Hambacher Schloss. Im Sinne einer gelebten Demokratie entschied die Versammlungsbehörde der Stadt Neustadt diese als Versammlung zuzulassen.

Bis auf Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr sei es zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, berichtete die Polizei zunächst. Nun gibt sie die Ermittlung in mehreren Strafsachen bekannt: „Im Zuge dieser Ermittlungen wurde mittlerweile eine Strafanzeige wegen Beleidung erstattet. Daneben gibt es zwei weitere Fälle, die ebenfalls den Tatbestand der Beleidigung erfüllen könnten. Diese werden der Staatsanwaltschaft zur Bewertung vorgelegt. Darüber hinaus werten wir derzeit vorhandenes Videomaterial detailliert nach strafrechtlich relevanten Handlungen aus“, heißt es in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz.

Bereits bei dem Polizeieinsatz am Samstag, 28. Mai, wurden eine umgedrehte Deutschlandfahne und eine Reichsflagge sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem wurden Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen. jg/ps

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Autor:

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