Bundestagswahl am 23. Februar: Öffnung der Briefwahlausgabe in Neustadt
Neustadt. Am Sonntag, 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt. Die Briefwahlausgabe im Rathaus (Foyer des Ratssaals, Zugang über den Juliusplatz) öffnet bereits am Samstag, 8. Februar 2025 von 8.30 Uhr bis 15 Uhr.
Die Ausgabe erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:
- Montag - Mittwoch: 8.30 - 17 Uhr
- Donnerstag: 8.30 - 18 Uhr
- Freitag: 8.30 - 15 Uhr
- Samstag, 8. Februar und 15. Februar: 8.30 - 15 Uhr
Bürgerinnen und Bürger können in der Briefwahlausgabe ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, abholen und / oder auch direkt vor Ort wählen. Wer seine Unterlagen per Post anfordert, erhält diese auch per Post zugeschickt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Online-Angebot (OLIWA) zu nutzen.
Wichtig: Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar 2025, 18 Uhr im Rathaus abgegeben sein oder im Hausbriefkasten der Stadtverwaltung liegen. Wer also seinen Umschlag am Samstag, 22. Februar in einen öffentlichen Briefkasten der Post steckt, ist zu spät dran.
Bei der Beantragung wird ein amtlicher (gültiger) Ausweis benötigt. Sofern bereits eine Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde, soll diese ebenfalls mitgebracht werden. Sofern keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, reicht auch der amtliche Ausweis für die Beantragung.
Sofern Wahlunterlagen bereits online (sei es über OLIWA oder per E-Mail) und schriftlich beantragt wurden, bittet die Stadtverwaltung darum, von einer erneuten persönlichen Beantragung abzusehen, da die jeweiligen Wahlscheine inkl. Unterlagen unter Umständen bereits versandt und dann für ungültig erklärt werden müssten.
Die Stadtverwaltung empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, die persönlich in der Briefwahlausgabe ihre Unterlagen beantragen, aufgrund der Postzustellungszeiten für den Rückversand, vor Ort in der Briefwahlausgabe direkt zu wählen.
Alle Informationen zur Wahl sind online unter www.neustadt.eu/wahlen verfügbar. [bev/red]
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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