Bundestagswahl am 26. September: Wie wird gewählt?
Das Kreuz mit dem Kreuz

 Foto: dpa

Von Andreas Böhringer

Neustadt. Am Sonntag, 26. September, ist Bundestagswahl. Dann wählt das deutsche Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Berliner Parlament. Auf dem Stimmzettel können zwei Kreuze gemacht werden. Auf der linken Seite des Stimmzettels sind die Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlkreises aufgelistet. In dieser Liste kann eine Stimme vergeben werden. Auf der rechten Seite des Stimmzettels finden sich die Parteien und Wählergruppen, die mit den von ihnen aufgestellten Listenkandidatinnen und -kandidaten in den Bundestag gewählt werden können. Auch in dieser Liste kann ein Kreuz gemacht werden.
Warum aber zwei Kreuze? Mit der Erststimme wählt ein Wahlkreis, d. h. eine bestimmte Region, seinen Vertreter oder seine Vertreterin für den Bundestag. So wird sichergestellt, dass alle Regionen Deutschlands im Parlament vertreten sind. In einem Wahlkreis gewinnt die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen.
Neben der Vertretung aller Regionen im Bundestag soll aber auch sichergestellt sein, dass der Anteil der Sitze einer Partei im Bundestag dem Anteil der für sie abgegebenen Stimmen entspricht. Das wird durch die Zweitstimme erreicht. Hier werden die Parteien und Wählergruppen gewählt und das Ergebnis der Zweitstimme bestimmt dann die Stimmverteilung im Bundestag. Neben den mit der Erststimme gewählten Direktkandidatinnen und -kandidaten werden dann die Kandidatinnen und Kandidaten der von den Parteien gewählten Listen in den Bundestag entsandt. Es gibt hierbei aber eine Hürde im deutschen Wahlsystem. Um in den Bundestag zu kommen, muss eine Partei oder Wählergruppe mindestens 5% der Zweitstimmen erreichen oder mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Seit einiger Zeit sollte Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugegangen sein. Wer keine erhalten hat, kann im Rathaus nachfragen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung wird man darüber informiert, wie man wählen kann. Das Wahllokal, in dem man als Wählerin oder Wähler registriert sind, und dessen Öffnungszeiten stehen in der Wahlbenachrichtigung. Hier weist man sich am Wahltag mit der Wahlbenachrichtigung und seinem Personalausweis aus und erhält dann einen Stimmzettel. Auf seinem Stimmzettel kreuzt man dann in der Wahlkabine die Erst- und Zweitstimme an und wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. Damit ist sichergestellt, dass niemand anderes für einen abstimmen kann und der Stimmzettel genau so zur Auszählung kommt, wie der Wähler es vorgesehen hat.
Man muss aber nicht im Wahllokal wählen. Wer am Wahltag verhindert ist oder den Stimmzettel lieber bei sich zu Hause ausfüllen möchte, kann die Briefwahl nutzen. Die Briefwahl muss beantragt werden. Hierzu kann der Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Gemeinde geschickt werden. Auch direkt im Wahlbüro der Gemeinde oder online auf den Seiten der Gemeinde ist ein Antrag möglich. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugeschickt. In den Briefwahlunterlagen sind der Stimmzettel, zwei Umschläge (einer für den Stimmzettel und einer für den Versand) und eine genaue Anleitung, wie vorzugehen ist, enthalten. Die Briefwahl kann bis zum 24. September, 18 Uhr beantragt werden. Bei Krankheit ist bei Vorlage eines ärztlichen Attests auch bis 15 Uhr am 26.9. Briefwahl möglich. Wichtig ist, dass der Stimmzettel rechtzeitig zurück geschickt wird. Der Stimmzettel muss bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen. Wenn es zeitlich knapp wird, kann man die Briefwahl auch in einem Wahllokal der Gemeinde oder im Wahlamt abgeben. Wer seinen Stimmzettel per Post verschickt (Briefmarke nicht erforderlich), sollte den Umschlag mindestens drei bis vier Werktage vor dem Wahltag zum Briefkasten bringen.

Autor:

Andreas Böhringer aus Neustadt/Weinstraße

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