Grundsteuerreform: ab Montag werden knapp 30.000 Haushalte angeschrieben
Neustadt. Zum Jahreswechsel ist bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft getreten. Sie hat nicht nur Auswirkungen auf die Berechnung der Grundsteuer, sondern auch auf die Zahlungspflicht.
In Neustadt an der Weinstraße werden die Bescheide über die neuen Grundbesitzabgaben für 2025 ab Montag, 20. Januar, versandt. In ihnen finden sind zum einen wichtige Hinweise zur Reform, zum anderen wird das weitere Vorgehen bei Fragen oder Einwänden erläutert. Angeschrieben werden in Neustadt an der Weinstraße knapp 30.000 Haushalte.
Wichtig zu wissen: Die bisherigen Bescheide über Grundbesitzangaben verloren zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit, gleichzeitig gelten ab 1. Januar 2025 die Bescheide vom 10. Januar 2025. Allerdings: Zahlungsrückstände bleiben hiervon unberührt und müssen weiterhin beglichen werden. Die neue Zahlungspflicht beginnt mit der Zustellung des neuen Grundsteuerbescheids.
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sie auf Richtigkeit zu überprüfen (u.a. Aktenzeichen des Finanzamtes, Objektbezeichnung, Grundsteuermessbetrag, hinterlegte Zahlungsweise, Bankverbindung).
Infos & Rückfragen
Bei Rückfragen zu Zahlungen, Hebesatz und Erlass kann man sich an die Stadtverwaltung, Abteilung Steuern, telefonisch unter 06321 855-1423, -1351, -1243 oder -1451 wenden. Per E-Mail gerne an die auf den Bescheiden abgedruckte Mailadresse oder an steuern@neustadt.eu. Fragen zum Sepa-Lastschriftmandat bitte direkt mit der Stadtkasse stadtkasse@neustadt.eu klären.
Für Nachfragen zu den Grundsteuerwerten sowie dem Grundsteuermessbetrag ist das Finanzamt Neustadt, Konrad-Adenauer-Straße 26, Telefon 06321 930 28711, zuständig.
Die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Steuern bitten während der Umstellungsphase um Geduld, falls Rückmeldungen auf Telefonanrufe und Mails etwas Zeit in Anspruch nehmen sollten.
Mehr Infos unter https://www.neustadt.eu/Grundsteuerreform2025.
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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