Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt
Radkontrollen im Stadtgebiet
Neustadt. Die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße teilt mit, dass die Ordnungsbehörde in der Woche von Dienstag, 4. bis Freitag, 7. Oktober, aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden schwerpunktmäßige Radkontrollen im Stadtgebiet durchführen wird.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Ordnungswidrigkeiten von Radfahrerinnen und Radfahrern, wie zum Beispiel das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeit, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 55 Euro geahndet werden können.
Die Kontrolle dient, wie die des ruhenden Verkehrs, der Verkehrssicherheit und soll Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema sensibilisieren. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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