Schülerverkehr in Neustadt: Deutschland-Ticket ab 1. September gültig

Bus/ Symbolbild.   | Foto: arthurhidden/stock.adobe.com
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Neustadt. Im Mai 2023 hat die Stadt Neustadt an der Weinstraße das Maxx-Ticket für den Schülerverkehr auf das Deutschland-Ticket umgestellt. Geändert haben sich damit auch die Tarifbedingungen. Für das bald endende Schuljahr gilt das Deutschland-Ticket nur noch bis zum 31. Juli 2023. Für den Ferienmonat August übernimmt die Stadt – so wie andere Kommunen und Landkreise auch - keine Schülerbeförderungskosten.
Das Maxx-Ticket ist ein Jahresticket, während das Deutschland-Ticket monatsweise verlängert wird. Da lediglich Anspruch auf die Fahrtkostenübernahme zur Schule besteht, kann die Stadt die Kosten für den Ferienmonat nicht tragen. Dies wäre eine freiwillige Leistung, die aufgrund der angespannten städtischen Haushaltslage leider nicht möglich ist.
Falls Schülerinnen und Schüler auch im August das Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen sie es eigenständig bei einem Verkehrsbetrieb bestellen und wieder kündigen.
Die Kostenübernahme für die Monate mit Unterricht erfolgt in der kostengünstigsten Variante, also in Form des Deutschland-Tickets. Für das Schuljahr 2023/2024 kann der entsprechende Antrag wie bisher über die städtische Internetseite www.neustadt.eu/schuelerbefoerderung gestellt werden. Wer keinen Internet-Zugang hat, nutzt die Anträge in Papierform. Diese gibt es bei den Schulen oder der Abteilung Schule und Sport in der Friedrichstraße 1.
In den meisten Fällen ist ein neuer Antrag für das nächste Schuljahr nicht notwendig, da er in der Regel für die gesamte Besuchsdauer einer Schulform (Grundschule, Sekundarstufe 1) nur einmal zu stellen ist. Bei einem Schul- oder Wohnungswechsel muss er erneuert werden. Ausnahmen gelten auch für die Berufsbildende Schule sowie die Oberstufe: Hier muss jährlich ein Antrag gestellt werden. Die Umstellung auf das Deutschland-Ticket hat aber keine Auswirkung.
Das ab 1. September 2023 gültige Deutschland-Ticket wird den Schülerinnen und Schülern automatisch und rechtzeitig vom Verkehrsbetrieb per Post zugestellt, sofern sie über die (dauerhafte) städtische Bewilligung der Kostenübernahme verfügen.
Da das Deutschland-Ticket kein Passbild enthält, sollte ein Schüler- oder Personalausweis als Identitätsnachweis mitgeführt werden. Beim Verlust der Chipkarte muss der ausstellende Verkehrsbetrieb kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten zu den Verkehrsbetrieben sowie Antworten auf weitere Fragen sind unter www.neu-stadt.eu/schuelerbefoerderung veröffentlicht. Für Rückfragen ist die Abteilung Schule und Sport unter Telefon 06321/855-1288 oder -1557 sowie per E-Mail unter schule@neustadt.eu erreichbar. cd/red

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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