Einschreibung für Schulanfänger in Neustadt
Schuljahr 2022/23
Neustadt. Alle Kinder mit Wohnsitz Neustadt an der Weinstraße, deren Geburtsdatum zwischen dem 1. September 2015 und dem 31. August 2016 liegt, müssen am Freitag, 24. September 2021, in der Zeit von 14 bis 16 Uhr in den Grundschulen der Kernstadt und der Ortsteile zur Schuleinschreibung angemeldet werden.
Bei der Anmeldung sollte eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch vorgelegt werden. Bei Kindern, die keinen Kindergarten besuchen, wird von der Schule nach der Anmeldung festgestellt, ob ein Sprachförderbedarf besteht.
Zur Anmeldung ist möglichst das Kind und dessen Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen.
Kann-Kinder (geboren nach dem 1. September 2016) werden erst in der zweiten Februarhälfte 2022 angemeldet.
Fragen zur Schulanmeldung beantwortet die Abteilung Schule und Sport der Stadtverwaltung, Friedrichstraße 1, zu erreichen unter der Telefonnummer 06321 855-1288. bev/ps
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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