Die Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte 2021 wird verlängert
Verordnung zur Gimmeldinger Mandelblüte
Neustadt. Ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes wurde seitens der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Die ursprünglich bis zum Montag, 5. April, gültige Allgemeinverfügung wird nun bis einschließlich Sonntag, 18. April, verlängert. Die Verfügung richtet sich in erster Linie an Tagestouristen, die die Mandelblüte rund um den Ortsteil Gimmeldingen bewundern möchten.
Die Verlängerung erfolgt unter anderem aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland, insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung der Covid-19-Variante B.1.1.7. Auch in Neustadt ist die sogenannte 7-Tage-Inzidenz angestiegen und beträgt Stand 31. MärzMärz, 65,7.
Auch der Temperatureinbruch in den ersten Wochen nach Erlass der Allgemeinverfügung sorgte dafür, dass die Kälte die Blüten sozusagen „konservierte“. Aktuell ist mit einer weiteren Blütezeit von bis zu drei Wochen zu rech-nen.
Bereits letzte Woche konnten Polizei und Ordnungsamt bei wärmeren Temperaturen einen starken Anstieg der Besucherzahlen (darunter viele Tagestouristen) im betroffenen Gebiet feststellen.
Zusätzlich wird die Uhrzeit des Aufenthalts- und Betretungsverbot aufgrund der Zeitumstellung auf 18 Uhr verlängert. Demnach ist der Aufenthalt und das Betreten zu tagestouristischen Zwecken in der Zeit der Mandelblüte samstags und sonntags, sowie am 2. April (Karfreitag) und 5. April (Ostermontag), jeweils von 9 bis 18 Uhr, und an den sonstigen Freitagen 11 bis 18 Uhr untersagt.
Weitere Informationen und welche Straßen genau betroffen sind, unter www.neustadt.eu/mandelbluete2021. cd/ps
Autor:Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße |
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