Wie kann man sich vor dem Coronavirus schützen?
Bitte Hände waschen!
Neustadt. Verbraucher sind verunsichert: Wie kann man sich vor dem Coronavirus schützen, wer sollte sich testen lassen und wo wendet man sich hin? Die Verbraucherzentrale rät zu folgenden Verhaltens- und Präventivmaßnahmen.
Ende Februar ist das Coronavirus auch in Deutschland angekommen, inzwischen sind über 1.000 Fällen registiriert und fast kein Bundesland ist bisher verschont geblieben. Wer Symptome aufweist, sollten sich testen lassen - vor allem wer Kontakt zu Coronakranke oder eine Reise in ein Risikogebiet hatte. Man geht davon aus, dass die Übertragung überwiegend von Mensch zu Mensch durch Atemwegströpfchen erfolgt, wie bei der Grippe. Deshalb gilt Vorsicht beim Sprechen, Niesen und Husten. Neben der Tröpfcheninfektion kommen auch Kontakt- und Schmierinfektionen in Betracht. In der Regel können Betroffene für andere ansteckend sein, sobald die Symptome eintreten. In einigen Fällen können aber auch Patienten mit milden oder fehlenden Symptomen ansteckend sein.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Husten- und Nies-Etikette einzuhalten, d. h. beim Husten oder Niesen ausreichenden Abstand zu anderen Personen zu halten und sich dabei wegzudrehen. Beim Niesen oder Husten ein Einwegtaschentuch verwenden und anschließend entsorgen. Nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen immer die Hände waschen. Wer kein Taschentuch griffbereit hat, sollte in die Armbeuge niesen.
Viele Verbraucher sind beunruhigt, weil sowohl in den Apotheken, als auch in den Drogerien Händedesinfektionsmittel meist nicht mehr erhältlich sind. Aber: Händewaschen mit normaler Seife ist eine ebenfalls sehr wirksame und einfache Methode, um sich und andere vor Infektionen zu schützen. Allerdings waschen viele Menschen ihre Hände zu kurz und reduzieren damit die Anzahl der Keime auf der Haut nicht wirksam. Gründliches Händewaschen sollte mindestens 20 bis 30 Sekunden dauern. Dabei gilt es zu beachten, die Hände vorher gründlich einzuseifen (Handaußen- und -innenflächen, Fingerspitzen, Daumen und Fingerzwischenräume, Fingernägel) und anschließend unter fließendem Wasser abspülen und gründlich abtrocknen. Wenn eine an einer Atemwegserkrankung leidende Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen beim Sprechen, Husten oder Niesen zu verringern. Dabei muss der Mund-Nasen-Schutz aber eng getragen und regelmäßig gewechselt werden, weil er durch den Atem mit der Zeit feucht wird und die Virenbarriere dadurch schwindet. Allerdings gibt es keine Nachweise dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person verringert. Nach Ansicht der WHO kann das Tragen einer Maske im Gegenteil sogar ein falsches Sicherheitsgefühl hervorrufen und bewirken, dass zentrale Hygienemaßnahmen wie Händehygiene vernachlässigt werden. Unbenommen davon sind die Empfehlungen für Atemschutzmasken für medizinisches Personal.
Erste Ansprechpartner bei einem Verdacht auf Corona ist der Hausarzt. Falls ein Verdachtsfall vorliegt, muss dieser dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Patienten, die nur leicht erkrankt sind, müssen nicht zwangsläufig in einem Krankenhaus aufgenommen werden, können aber unter häusliche Beobachtung gestellt werden. Wenn das Laborergebnis vorliegt, in der Regel am gleichen Tag oder Folgetag, wird das weitere Vorgehen vom Gesundheitsamt festgelegt. pac/verbraucherzentrale.de
Weitere Infos
www.verbraucherzentrale.de
Weitere, aktuelle Informationen:
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
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