Lieferdienste für Lebensmittel: Das sind Ihre Kundenrechte

Lieferdienste für Lebensmittel: Das sind Ihre Kundenrechte | Foto: Johanna Mühlbauer/stock.adobe.com
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Lebensmittellieferdienste. Werden bestellte Lebensmittel nicht rechtzeitig geliefert oder sind sie verdorben, dann müssen Sie das nicht hinnehmen. Sie haben ein Recht auf einwandfreie Ware. In diesem Artikel erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, welche Regeln es gibt und geben Tipps zur Bezahlung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Händler müssen längere Lieferzeiten angeben und einhalten.
  • Kommt die Lieferung nicht pünktlich, müssen Sie dem Lieferanten in der Regel eine Frist setzen. Verstreicht auch die, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Verdorbene Lebensmittel sollten Sie reklamieren und die Rechnung kürzen oder eine Nachlieferung verlangen.

Welche Regeln gelten für Lieferzeiten?

Wenn Sie Waren zum Verzehr, Kochzutaten oder Fertiggerichte im Internet bestellen, müssen Sie zum Teil lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Wer einen Online-Handel mit Lebensmitteln betreibt, muss jedoch einen Termin nennen, bis zu dem er die georderten Produkte liefert. Liefert er in dieser Zeit nicht, müssen Sie erst eine Frist zur Lieferung setzen, bevor Sie aus dem Vertrag aussteigen können, wenn dann immer noch nichts kommt.

Ist jedoch bereits bei der Bestellung erkennbar, dass Sie ab einem gewissen Zeitpunkt kein Interesse mehr an der Lieferung haben, geht eine Stornierung auch ohne weitere Fristsetzung. Ein Bespiel dafür sind etwa Waren zum Oster- oder Weihnachtsfest.

Kann ich eine Bestellung widerrufen?

Bei Waren, die nicht schnell verderben, können Sie in der Regel auch von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und sich somit ohne Angabe von Gründen und ohne Fristsetzung vom Vertrag lösen. Dieses Recht können Sie bis zu 14 Tage nach Lieferung der Ware ausüben. Werden Sie nicht vom jeweiligen Anbieter über Ihr Widerrufsrecht belehrt, läuft die Frist sogar ein Jahr und 14 Tage.

Ist die bestellte Ware allerdings schnell verderblich oder beliefert der Unternehmer selbst häufig und regelmäßig Verbraucher:innen mit Lebensmitteln (etwa bei der Lieferung eines wöchentlichen Biokorbs mit Obst und Gemüse) haben Sie kein Widerrufsrecht.

Was mache ich bei Qualitätsmängeln?

Online-Dienste, Lebensmittelhändler und Restaurantbetreiber müssen dafür geradestehen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung ist. Verdorbenes Obst, aufgetaute Tiefkühlkost und mangelhaftes Essen können Sie zurückweisen und eine Neulieferung in einer angemessenen Zeit verlangen. Den Mangel dokumentieren Sie am besten sofort per Handyfoto.

Kommen Bringdienste der Aufforderung nicht nach, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Was muss ich beim Bezahlen beachten?

Wenn Sie Ihre Bestellung im Nachhinein per Rechnung und nicht bereits beim Ordern per Vorkasse begleichen, gehen Sie damit in vielerlei Hinsicht auf Nummer sicher: Sie sollten am besten immer erst zahlen, nachdem Sie die Ware erhalten haben. Dann müssen Sie nicht Ihrem Geld hinterherlaufen, wenn Sie auf eine berechtige Rückzahlung pochen./red

Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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