Allgemeinverfügung im Rhein-Pfalz-Kreis
Rückkehr zum Termin-Shopping
Rhein-Pfalz-Kreis. Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die neue Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 25. März, in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 11. April. Ab morgen müssen gewerbliche Einrichtungen im Rhein-Pfalz-Kreis zum Termin-Shopping zurückkehren. Geschäfte dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.
Zutritt wird pro angefangene 40 Quadratmetern Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden gewährt. Alle Personen müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist, die Kontakte der Kunden müssen erfasst werden. Zwischen den Terminen ist regelmäßig zu lüften.
Von der Schließung ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
Des Weiteren ist abweichend von der Landesverordnung die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit Abstand zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer möglich. Gruppentraining für Personen über 14 Jahre ist nicht erlaubt.
Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt. Aktuell liegt die Inzidenz im Rhein-Pfalz-Kreis bei 93,8. Bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 greift die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse. Dann wäre eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Dann müssten auch wieder Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie die Außengastronomie schließen.
„Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind erforderlich, da auch der Inzidenzwert im Rhein-Pfalz-Kreis stark schwankt und im Moment dauerhaft über 50 ist. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das großteils auf das private Umfeld zurückzuführen ist“, erläutert Landrat Körner. „Wir sind uns bewusst, dass die Maßnahmen sehr einschneidend und einschränkend sind, sehen uns aber durch das landesweite ansteigende Infektionsgeschehen gezwungen, weitere Maßnahmen zu verordnen. Wir bauen das Schnelltestangebot in den Gemeinden für Bürgerinnen und Bürger sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen aus. Auch das Impfzentrum in Schifferstadt läuft auf Vollbetrieb. Nur mit vielen Impf- und Testmöglichkeiten können wir das Infektionsgeschehen eindämmen.“
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