Gemeinsam für einen sicheren Herbst
Stolperfalle: Laub
Rot, orange, golden – was am Baum noch schön aussieht, wird auf dem Boden schnell zur unansehnlich-braunen und auch rutschigen Masse. Deshalb verpflichtet die sogenannte Straßenreinigungssatzung alle Bürgerinnen und Bürger dazu, auch Laub zu entfernen, das im öffentlichen Raum liegt.
Die Stadtgärtnerei kümmert sich um Neupflanzungen und Pflege von Bäumen und Grünanlagen – sie sind für ein gesundes Stadtklima unverzichtbar. Müssen die Mitartarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch das Laub entsorgen, entstehen Kosten, die dann auf die Anlieger umgelegt werden müssen. Hier kommt die Straßenreinigungssatzung ins Spiel, laut der die Anwohner auch das Laub entfernen müssen, das zum Beispiel auf dem Bürgersteig vor ihrem Haus liegt.
Öffentliche Ablagestellen für das Laub von städtischen Bäumen gibt es seit drei Jahren nicht mehr. Grünabfälle können zum Wertstoffhof Schifferstadt auf dem Gelände der ehemaligen Kreisbauschuttdeponie gebracht oder verpackt in Kartons, Eimern oder offenen Säcken (keine zugeknoteten Plastiksäcke) zur Straßensammlung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft (EBA) gegeben werden. Achten Sie hierbei auf die Bezeichnungen „Hecken- und Baumschnitt“ bzw. „H+B“ in Ihrem Abfallkalender.
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der städtischen Website www.schifferstadt.de
Autor:Tatjana Rau aus Schifferstadt |
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