Antragstellung bis 15.03.
Unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025
Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 eine allgemeinbildende Schule besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) wurden bereits über die Schulen verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2024 eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Anträge für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sind bei der Stadtverwaltung Schifferstadt einzureichen. Anträge für Schülerinnen und Schüler der Realschule Plus & Fachoberschule, Paul-von-Denis Gymnasium und Salierschule sind bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis einzureichen.
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Antragstellung ist ein lückenloser Nachweis über die Höhe des Einkommens für das gesamte Jahr 2022 beizufügen.
Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
einem Kind — 26.500 Euro
zwei Kindern — 30.250 Euro
drei Kindern — 34.000 Euro
vier Kindern — 37.750 Euro
zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
einem Kind — 22.750 Euro
zwei Kindern — 26.500 Euro
drei Kindern — 30.250 Euro
vier Kindern — 34.000 Euro
zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.
Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter
www.LMF-online.rlp.de
Autor:Tatjana Rau aus Schifferstadt |
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