KSI Schifferstadt
Schutzschirmverfahren wegen drohender Insolvenz
Schifferstadt. Die KSI - Klaus Stahl Industrielackierungen GmbH - nutzt das Schutzschirmverfahren für eine Neuausrichtung. Der Spezialist für Pulverbeschichtung, Coil Coating und kathodische Elektrotauchlackierungen aus Schifferstadt hat ein Schutzschirmverfahren zur Krisenbewältigung und Neuausrichtung beantragt.
Die Antragstellung ist erfolgt, da dem Unternehmen Anfang des kommenden Jahres die Zahlungsunfähigkeit droht. In dem Verfahren wird die Geschäftsleitung durch den Mannheimer Sanierungsspezialisten Steffen Rauschenbusch von der Kanzlei Ernestus Rechtsanwälte unterstützt, der mit sofortiger Wirkung in das Unternehmen als Generalbevollmächtigter eintritt.
Rechtsanwalt Thomas Oberle von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz wurde vom Amtsgericht Ludwigshafen zum vorläufigen Sachwalter bestellt, um das Verfahren zu überwachen. Die Geschäftsleitung hat die Möglichkeit einer frühzeitigen Antragstellung genutzt, um die Chancen für die Sanierung bestmöglich zu erhalten. Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung mit den Gläubigern neu aufzustellen.
Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der durch den Generalbevollmächtigen unterstützten Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Bereits das geltende Insolvenzrecht erlaubt dies in Fällen, in denen Unternehmen bei wirtschaftlichen Problemen frühzeitig selbst tätig werden und genügend
Handlungsspielraum für eine Lösung besteht. Beides sei bei KSI der Fall, heißt es in einer Pressemitteilung.
In der Eigenverwaltung setzt das zuständige Amtsgericht keinen Insolvenzverwalter, sondern einen sogenannten Sachwalter ein. Dieser überwacht das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Ziel des eingeleiteten Schutzschirmverfahrens ist die Überwindung der gegenwärtigen Krisenlage. Durch einen Absatzeinbruch und hohe Belastungen durch Investitionen in neue Lackiertechnik und
Umweltschutz geriet KSI in eine Schieflage. Durch den Schutzschirm besteht die Möglichkeit durch das Unternehmen einen Sanierungsinsolvenzplan vorzulegen.
Ein solcher Plan soll in den kommenden Wochen durch den Generalbevollmächtigen Steffen Rauschenbusch unter Mitwirkung der Unternehmensberatung Bachert & Partner und der Geschäftsleitung von KSI erarbeitet werden. Parallel werde man die bereits begonnenen Investorengespräche fortsetzen, um die bestmöglichen Chancen für einen Erhalt des Unternehmens, der Arbeitsplätze und der Gläubigerrechte zu gewährleisten. Die Fortführung des Geschäftsbetriebes ist während dieser Zeit gesichert. KSI beschäftigt 185 Mitarbeiter in Schifferstadt und hat im vergangenen Jahr 13,5 Millionen Euro umgesetzt. Auf einer Produktionsfläche von 17.000 Quadratmetern führt KSI Lackieraufträge in sämtlichen Größenordnungen schwerpunktmäßig für die Nutzfahrzeugindustrie, die Bauindustrie, den Maschinenbau und Automotive durch.
„Wir bedauern sehr, diesen schweren Schritt noch in der Vorweihnachtszeit gehen zu müssen. Wir waren mit unserem Leistungsspektrum erfolgreich unterwegs, aber wir sehen heute bessere Chancen für eine Sanierung als zuzuwarten, erklärt Geschäftsführer Gereon Stahl.“ „Der Margendruck und die Belastungen aus den hohen Investitionen setzten KSI im gesamten
Geschäftsjahr 2020 zu. Corona hat sicherlich einen Anteil, ist aber nicht alleinige Ursache für die eingetretene Situation. KSI ist eine bekannte Größe in der Industrielackierung. Ich sehe daher auch künftig großes Marktpotenzial für das Unternehmen und halte es für realistisch, das Unternehmen durch einen Insolvenzplan zu sanieren oder einen Investor zu finden und KSI langfristig wieder stabil
aufzustellen“, betont der Generalbevollmächtigte Steffen Rauschenbusch.
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