Brennholz aus dem Gemeindewald – neue Regeln
Ortsansässige Bürgerinnen und Bürger können über die zuständigen Forstreviere zum privaten Eigenbedarf Brennholz erwerben. Es gibt von den kommunalen Forstbetrieben nur waldfrisches Holz zur Selbstaufarbeitung, das vor der Verbrennung unbedingt mindestens 2 Jahre noch trocken gelagert werden muss. Ofenfertiges Holz ist nicht erhältlich! Sie können ab sofort bis spätestens 30. November direkt online Ihre Brennholz-Anfrage aufgeben über die Homepage des Forstamtes Pfälzer Rheinauen (link siehe...