Weitere Termine beim Zimmertheater Speyer
Gift. Eine Ehegeschichte
Update: Das Zimmertheater Speyer zeigt das Zwei-Personen-Stück erneut: am Samstag, 24. November, um 20 Uhr.
Update: Das Zimmertheater Speyer zeigt das Stück auch am Freitag, 15. Oktober, 20 Uhr, am Samstag, 16., sowie am Freitag, 22., und am Samstag, 23. Oktober. Derzeit dürfen nur vollständig Geimpfte, Genesene sowie aktuell Getestete das Theater besuchen. Es besteht Maskenpflicht, am Platz kann sie abgenommen werden. Die jeweils gültigen Regeln finden Interessierte hier: www.zimmertheater-speyer.de
Speyer. Das Zimmertheater Speyer nimmt am Samstag, 12. Juni, das Stück "Gift. Eine Ehegeschichte" wieder auf. Nach mehr als zehn Jahren kommen ein Mann und eine Frau zusammen, an dem Ort, an dem ihr Kind begraben ist. Beide haben verschiedene Wege eingeschlagen, mit dem Tod des Kindes umzugehen. Der Grund ihres Treffens ist ein Brief, in dem die Umbettung des Kindes angekündigt wird, nachdem man auf dem Friedhof Gift im Boden gefunden hat. Aber warum lässt sich die ganze Zeit niemand von der Friedhofsverwaltung sehen? Das Elternpaar begegnet sich unsicher, versucht eine Annäherung. Doch der Schmerz hat eine nur schwer überbrückbare Kluft gerissen.
Gift ist ein Kommunikationsstück über die tastende Suchbewegung zweier Menschen nach der Möglichkeit, die Vergangenheit zu akzeptieren, in gemeinsamer Erinnerung Ruhe zu finden und Vertrautes wieder zuzulassen. Dabei lässt das Stück selbst in der tiefsten Tragik des Lebens auch komische Momente aufblitzen. Es spielen Monika-Margret Steger und Markus Maier; Regie führt Timo Effler. Weitere Spieltermine in der Spielstätte Heiliggeistkirche sind am Sonntag, 13., am Freitag, 25., und am Samstag, 26. Juni, jeweils um 20 Uhr.
Karten können unter tickets@zimmertheater-speyer.de mit den Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) aller Besucher bestellt werden oder telefonisch unter 015750496836 mit Angabe der Telefonnummer zwecks Rückruf oder direkt über die Homepage. Es gelten die Hygiene - und Abstandsregeln nach der jeweils gültigen Corona-Landesverordnung.
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