Diebstahl im Speyerer Supermarkt: Geldbeutel aus Rollator gestohlen
Speyer. Am gestrigen Dienstag war gegen 10 Uhr eine 85-Jährige in einem Supermarkt in der Else-Krieg-Straße in Speyer. Während des Einkaufs ließ sie ihre Handtasche im Korb ihres Rollators liegen. Darin befand sich auch ihr Geldbeutel. An der Kasse stellte die 85-Jährige schließlich fest, dass der Geldbeutel samt EC-Karten, weiteren Karten und etwa 90 Euro Bargeld fehlte.
Die Geschädigte kann den Diebstahl keiner bestimmten Person oder konkreten Situation sicher zuordnen. Der entwendete Geldbeutel ist aus braunem Leder, etwa 13 Zentimeter lang und trägt ein auffälliges Blumenmuster auf der Vorderseite.
Zeugen, die die Tat beobachtet haben, Täterhinweise oder weitere sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit der Polizei Speyer unter 06232 137-0 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.
Die Polizei warnt vor Taschendieben und vor Tätern, die das vorweihnachtliche Gedränge in Supermärkten und Innenstädten derzeit gezielt ausnutzen. Damit Sie den Einkauf oder den Bummel über den Weihnachtsmarkt unbeschwert genießen können, gibt Ihnen die Polizei folgende Tipps:
- Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Zahlungskarten mit, wie Sie tatsächlich benötigen.
- Tragen Sie Geld, Zahlungskarten, Papiere und andere Wertgegenstände immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper.
- Achten Sie gerade in einem Gedränge verstärkt auf Ihre Wertsachen. Werden Sie misstrauisch, wenn Sie plötzlich angerempelt oder "in die Zange" genommen werden.
- Wenn es doch zum Diebstahl gekommen ist und Ihnen Ihre Zahlungskarte entwendet wurde, lassen Sie diese sofort unter dem Sperrnotruf 116 116 sperren. Wenn sich Ihre Bank diesem Notruf nicht angeschlossen hat, wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
- Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher EC-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren gesperrt werden kann, für das Sie lediglich eine Unterschrift brauchen, müssen Sie den Verlust bei der Polizei melden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt. pol
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