"Auffällige Fahrweise"
Mit zwei Promille auf dem Fahrrad unterwegs
Speyer. In Schlangenlinien fuhr am gestrigen Donnerstag kurz vor 23.30 Uhr ein 50-jähriger Radfahrer aus Dudenhofen. Der Mann war in der Dudenhofer Straße unterwegs, als er einer Verkehrskontrolle unterzogen werden konnte. Der Grund für seine auffällige Fahrweise war schnell klar: Er stand unter dem Einfluss von Alkohol und hatte einen Wert von über zwei Promille. Dem Radfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
Die Polizei weist darauf hin: Auch für alkoholisierte Radfahrer und PedelecFahrer kann es Sanktionen geben. Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder, Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug. Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt bei einem Wert von 1,6. Wenn Sie als Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auffallen, andere gefährden oder einen Unfall verursachen, machen Sie sich bereits ab 0,3 Promille strafbar. pol
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