Verbotene Transaktionen
Polizei warnt vor Euphorie in Sachen Kryptowährung
Speyer. Gestern wurde bei der Polizei Speyer Strafanzeige erstattet. Ein Mann war von einer ihm unbekannten Rufnummer kontaktiert und um Durchführung von Geldtransfers gebeten wurde. In der Folge stellte er Unbekannten sein Bankkonto zur Verfügung, um darauf eingehende Gelder weiterzuleiten und die Gelder auf eine Kryptowährungs-Tauschbörse einzuzahlen.
Die Polizei warnt: Das Empfangen und Überweisen von Geldern unbekannter Herkunft kann für die betroffene Person selbst strafrechtliche Konsequenzen haben. Außerdem komme es im Zusammenhang mit Kryptowährungen häufig zu Betrügereien. Die Gewinnsteigerungen, die einige Währungen erfahren haben, verleite so manchen dazu, unverhältnismäßig hohe Risiken - bis hin zum Totalverlust - einzugehen. Oft fehle das Grundlagenwissen über die entsprechende Währung. Diese enorme Risikobereitschaft eröffne potentiellen Tätern die Möglichkeit, sämtliche gängigen Betrugsdelikte auch im Bereich der Kryptowährungen umzusetzen.
Die Polizei rät:
- Behandeln Sie Kryptowährungen sowie die entsprechenden Zugangsdaten wie Guthaben auf Ihrem Bankkonto.
- Verwahren Sie Ihre Zugangsdaten (beispielsweise Passwörter und Wallets) sicher und vor dem Zugriff anderer geschützt auf.
- Achten Sie beim Download vermeintlicher Walletsoftware auf die Quelle von der Sie diese herunterladen.
- Geben Sie die entsprechenden "Private Keys" (Zugangsdaten) niemals gegenüber Dritten an.
- Akzeptieren sie keine "Private Keys" von einer unbekannten Stelle.
Kryptowährungen, die einmal überwiesen worden sind, können nicht gegen den Willen oder ohne Mithilfe des neuen Inhabers zurückgebucht werden. Auch nicht mit richterlichem Beschluss. pol
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