Video vom "Montagsspaziergang"
Polizisten fixieren zwei Teilnehmer
Speyer. Bei der nicht angemeldeten Versammlung in Speyer am gestrigen Montag leisteten ein 62-Jähriger und eine 53-Jährige aus Speyer Widerstand gegen Polizeibeamte, die ihre Personalien feststellen wollten. Unbeteiligte filmten das Geschehen und teilten das Video über die sozialen Medien. "In diesen kurzen Videosequenzen sind allerdings nur Teile und nicht der gesamte Geschehensablauf ersichtlich", heißt es jetzt in einer Pressemitteilung der Polizei.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollte eine Gruppe von sieben Personen im Bereich der Maximilianstraße/Flachsgasse kontrolliert werden, da sie während der nicht angemeldeten Versammlungen keinen Mund-Nasen-Schutz trugen und keine Mindestabstände einhielten. Als sie die Polizeibeamten sahen, ergriffen ein 62-Jähriger und eine 53-Jährige die Flucht. Der polizeilichen Aufforderung stehen zu bleiben, kamen die beiden Personen nicht nach und flüchten zu Fuß in die Maximilianstraße, wo sie von Einsatzkräften gestellt wurden. Zur Fixierung mussten die Personen zu Boden gebracht werden. Gegen die anschließende Fesselung wehrten sie sich mit Tritten und Schlägen. Darüber hinaus beleidigten sie die Einsatzkräfte mehrfach.
"Für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar"
"Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Personen befindet sich die Polizei regelmäßig in einem Spannungsfeld", heißt es in der Pressemitteilung der Polizei weiter. Die Durchsetzung einer polizeilichen Maßnahme mit unmittelbarem Zwang sei für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar, insbesondere, wenn man als Unbeteiligter auf kurze Handyvideos in sozialen Medien stoße. Auf der anderen Seite müsse die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auch Maßnahmen durchsetzen, notfalls zwangsweise.
Die Polizei darf unmittelbaren Zwang nur einsetzen, wenn sie gesetzlich dazu ermächtigt ist und sie die Maßnahmen nicht auf andere Weise durchsetzen kann. Dies ist beispielsweise zur Feststellung der Identität möglich, indem eine Person fixiert und durchsucht wird. Gegen den 62-Jährigen und die 53-Jährige wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung eingeleitet. Die eingesetzten Polizeikräfte wurden durch die Widerstandshandlung nicht verletzt. pol
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