Betriebserlaubnis erloschen
Veränderungen am Blinker waren nicht zulässig
Speyer. Am gestrigen Sonntag kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Speyer gegen 23.50 Uhr ein Auto, an dem augenscheinlich technische Veränderungen vorgenommen wurden: Die Blinker vorne waren dauerhaft angeschaltet, so dass andere Verkehrsteilnehmer von einem Abbiegevorgang hätten ausgehen können, obwohl der gar nicht beabsichtigt war.
Die Beamten klärten den 28-jährigen Fahrer darüber auf, dass diese Veränderung eine Verkehrsgefährdung darstellt und durch den Umbau die Betriebserlaubnis am Fahrzeug erloschen ist. Eine Weiterfahrt wurde untersagt. Worauf sollte man achten, wenn man sein Auto "tunen" will? Die richtigen Ansprechpartner sind die Kfz-Prüfstellen. Dort kann man Änderungen an Fahrzeugen überprüfen und auch abnehmen lassen.
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