Zivilrechtliche Streitigkeiten mit verhinderter Trunkenheitsfahrt
Speyer. Durch die Firma Neubeck erging am gestrigen Dienstag Mitteilung an die Polizei, dass nach Reparaturarbeiten an einem rumänischen Lkw der augenscheinlich betrunkene "Fahrer" sich in sein Fahrzeug gesetzt und dieses verschlossen habe, ohne die entstandenen Reparaturkosten zu begleichen. Vor Ort konnte der "Fahrer" durch die Polizei motiviert werden, aus seinem Fahrzeug zu steigen. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,4 Promille. Vor Ort ergaben sich keinerlei Hinweise darauf, dass der betrunkene 47-Jährige den Lkw zuvor gefahren hat. Der Lkw stand bereits mehrere Tage geparkt an der Örtlichkeit. Aufgrund seiner Alkoholisierung wurde dem Verantwortlichen untersagt, sein Fahrzeug derzeit in Betrieb zu nehmen. Um dies sicherzustellen, wurde sein Führerschein und eine Batterie-Brücke des Lkw bis zu seiner Nüchternheit präventiv polizeilich sichergestellt. Die zivilrechtlichen Streitigkeiten konnten dahingehend geschlichtet werden, dass die Rechnung über die Reparaturkosten an die Spedition des Verantwortlichen weitergeleitet wurde. (Polizeidirektion Ludwigshafen)
Autor:Wochenblatt Speyer aus Speyer |
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