Kontrollen in Speyer
Zwei Strafanzeigen, 19 Ordnungswidrigkeiten, 15 Verwarnungen
Speyer. Zwei Strafanzeigen, 19 Ordnungswidrigkeiten, 15 Verwarnungen, sechs Mängelberichte sowie zwei Untersagungen der Weiterfahrt waren das Ergebnis mehrerer Kontrollen im Stadtgebiet, die im Zeitraum von Donnerstag, 14 Uhr, bis Freitag, 2 Uhr, durchgeführt wurden.
Die Polizei Speyer überwachte von 14.30 Uhr bis 16 Uhr die Geschwindigkeit in der Burgstraße sowie von 17 bis 18 Uhr die Geschwindigkeit in der Spaldinger Straße. Bei erlaubten 30 Stundenkilometern waren in der Burgstraße 15 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Der Höchstwert lag bei 62 Stundenkilometern. In der Spaldinger Straße verstießen neun Verkehrsteilnehmende gegen die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometer. Der Schnellste fuhr 88, was ein Bußgeld in Höhe von 260 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkt in Flensburg nach sich zieht.
Das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage in der Theodor-Heuss-Straße missachtete ein 25-Jähriger gegen 19.30 Uhr, als er nach links in die Dudenhofer Straße abbog. Zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden kam es hierbei nicht. Der Mann muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen.
Ein 29-jähriger Autofahrer transportierte gegen 21 Uhr in der Ludwigstraße zwei Kinder im Alter von zwei und vier Jahren ohne jegliche Sicherung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt bis die Kinder vorschriftsmäßig gesichert werden konnten. Zudem stellte die Polizeistreife fest, dass er keinen Fahrzeugschein mit sich führte und die Hautuntersuchung seines Fahrzeuges bereits im März 2021 abgelaufen war. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Die Betriebserlaubnis eines VW Golf war erloschen, als er in der Nacht auf Freitag um 0.40 Uhr in der Ludwigstraße kontrolliert wurde. Am Auto des 33-Jährigen waren unterschiedlich große Felgen montiert. Der Golf war zudem nicht im Verwendungsbereich der ausgetauschten kleineren Felge aufgeführt. Gegen den Mann aus Karlsruhe wurde ein Ordnungswidrikeitenverfahren eingeleitet; die Zulassungsstelle ist informiert.
Bei einer Kontrollstelle in der Kurt-Schumacher-Straße waren am Freitag zwischen 0.15 und 1.45 Uhr drei von 30 Fahrzeugen zu schnell. Bei erlaubtem Tempo 50 lag der Höchstwert abzüglich der Toleranz bei 66 Stundenkilometern. Zwei weitere Verwarnungen wurden wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes sowie eines nicht mitgeführten Führerscheins ausgesprochen.
Ein 20-Jähriger, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, geriet gegen 1 Uhr in die Kontrollstelle. Weil in seinem Fahrzeug zudem der Geruch von Marihuana wahrzunehmen war, durchsuchten die Beamten das Fahrzeug, wo sie eine geringe Menge Cannabis fanden. Da der Speyerer zudem unter dem Einfluss von Marihuana stand, wurde eine Blutprobe angeordnet. Neben dem Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis, muss er sich auch hinsichtlich des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. pol
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