Verkleinerter Landtag beschließt Rekord-Nachtragshaushalt
3,3 Milliarden zur Bewältigung der Krise
Pfalz. Der rheinland-pfälzische Landtag hat in seiner heutigen Sondersitzung einstimmig einenNachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 3,3 Milliarden Euro zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronakrise im Rahmen eines beschleunigten parlamentarischen Verfahrens beschlossen.
„Erstmalig inder Geschichte des Landtags konnte ein solcher Nachtragshaushalt in einer solchen Geschwindigkeit und Höhe beschlossen werden“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering. Auch der Rahmen der 100. Sitzung des Landtags in dieser Wahlperiode war historisch. Aufgrund der erhöhten Vorsorge- und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz hatten sich die Fraktionen darauf verständigt, die Anzahl der an der Sitzung teilnehmenden Abgeordneten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Letzten Endes nahmen 68 Abgeordnete aller Fraktionen an der Sitzung teil. DieBeschlussfähigkeit und die Mehrheitsverhältnisse blieben gewahrt. Alle Fraktionen des Landtags erkannten die Notwendigkeit und Dringlichkeit des Nachtragshaushaltes an und stimmten für die Freigabe der Finanzmittel. „Damit sorgen wir dafür, dass die von der Regierung beschlossenen Gelder schnellstmöglich bei all jenen ankommen, die sie dringend benötigen“, teilte Landtagspräsident Hendrik Hering mit.
Landtagspräsident Hendrik Hering dankte zu Sitzungsbeginn im Namen des Parlamentes all jenen, die inder gegenwärtigen Krise, „unsere Gesellschaft am Laufen halten“ wie Frauen und Männern, die als Ärzte, Pfleger, Mitarbeiter im Gesundheitswesen, in den Apotheken, im Einzelhandel, in der Logistik und in den Sicherheitsbehörden arbeiten. Es sei auch die Aufgabe von Politik, dass diese Wertschätzung für die geleistete besondere Arbeit nach der Krise nicht in Vergessenheit gerate.
Insgesamt werden im Nachtragshaushalt rund 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften,Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt. Die Barmittel betragen 950 Millionen Euro. Davon entfallen 800 Millionen Euro auf Mittel für Maßnahmen im Gesundheitsbereich sowie für generelle Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung oder zur Bewältigung
der wirtschaftlichen Folgen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten zur Unterstützung bei derBekämpfung der Corona-Pandemie eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro. Ebenso werden 100 Millionen Euro für die Anschaffung eines künftigen Impfstoffs gegen das Coronavirus bereitgestellt. Der Bürgschaftsrahmen wird vorsorglich von 800 Millionen Euro um 2,2
Milliarden Euro auf drei Milliarden Euro erhöht. Zugleich werden die Barmittel für Bürgschaften um 100Millionen Euro aufgestockt.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass viele Unternehmen anlässlich der Corona-Pandemie zur Absicherung ihrer Kredite Bürgschaften benötigen werden. ps
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.