Speyer hält zusammen
Ab sofort können Vereine Hilfen beantragen
Speyer. Nachdem bereits Ende März Anträge auf städtische Unterstützung für inhabergeführte Geschäfte, den lokalen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie möglich waren, können seit heute auch Speyerer Vereine sowie Initiativen aus Gesellschaft, Sport und Kultur sowie Hilfsorganisationen, die in der Pandemiebekämpfung aktiv sind, Anträge stellen. Das teilt die Speyerer Wirtschaftsförderung in ihrem aktuellen Newsletter mit.
Insgesamt stellt die Stadt Speyer 135.000 Euro für alle drei Bereiche zur Verfügung, davon können 85.000 Euro an Vereine und Hilfsorganisationen ausgeschüttet werden. Die Anträge gibt es auf www.speyer.de/zusammen, Bewerbungsschluss ist der 16. Mai. Beantragt werden kann eine Einmalauszahlung in Höhe von 2.000, 1.500 oder 1.000 Euro.
„Neben der Wirtschaft sind es vor allem die Vereine aus Gesellschaft, Sport und Kultur, denen infolge der Pandemie Einnahmemöglichkeiten weggebrochen sind. Auch diesen möchten wir wie schon in der ersten Runde unseres Unterstützungsprogrammes zumindest etwas unter die Arme greifen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Gleichzeitig ist es mir ein Herzensanliegen die Hilfsorganisationen finanziell zu stützen, die in dieser Pandemie durch ihr großes ehrenamtliches Engagement für uns alle eine nahezu unbezahlbare Stütze sind.“
Für den Bereich Wirtschaft war am 18. April Antragsschluss. 55 Anträge sind bei der Stadt eingegangen und werden in der kommenden Woche nach Vorprüfung in der Fachabteilung durch den Stadtvorstand final beschieden und sollen bis Mitte Mai ausgezahlt sein. Aufgrund der Vielzahl an Anträgen musste mit wenigen Ausnahmen die beantragte Summe reduziert werden, da nur so alle Antragssteller vom städtischen Hilfsprogramm profitieren können, heißt es von der Wirtschaftsförderung.
Überbrückungshilfe III wurde vereinfacht und erweitert
Wie die Wirtschaftsförderung Speyer weiter informiert, stehe die Überbrückungshilfe III mit einem höherem Fördervolumen jetzt noch mehr Unternehmen zur Verfügung. Vor allem Einzelhandel und Reisebranche profitierten. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige sei verbessert und erweitert worden. Die Antragsfrist für Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbständige endet am 31. August.
Noch liegt die Inzidenz in Speyer erst knapp unter 200. Gemäß Bundesnotbremse kann der nächste Lockerungsschritt erst erfolgen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegt.
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