Angedachte Zweckentfremdungssatzung der Stadt
Die Verwaltung plant eine auf die Stadt Speyer und die hiesige Wohnsituation zugeschnittene Satzung bezüglich eines Antrages der Fraktion „Die Linke“.
Das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Speyerer Immobilienmarkt wird man mit Maßnahmen - wie in der angedachten Satzung vorgesehen - nicht regeln und wir sehen dieses mehr als unseriös.
Diese beinhaltet ein ungeahntes Sammelsurium an Verboten, Restriktionen und Bußgeldern für Immobilienbesitzer.
Nicht Satzungen und Strafgelder lösen oder mildern das Problem, sondern Baukräne. Daher muss es oberste Priorität sein, über Flächenentwicklung – in Speyer zugegeben begrenzt – Anreize zum Bauen zu schaffen, wie auch den Fokus auf den Ausbau
von Dachflächen mit nicht übertriebenen Brandschutzauflagen zu fördern. Auch über das Aufstocken großflächiger Bauten, wie z. B. Einkaufsmärkte oder Sonstiges, muss gesprochen werden.
In Speyer ist uns keine erschreckende Ausuferung von Ferienwohnungen bekannt, deren Reduktion eine deutliche Entlastung für Bewohner unserer Stadt herbeiführen könnte.
Vollständige behördliche Kontrolle – sogar Zugang in privates Eigentum durch städtische Mitarbeiter – Bußgelder, welche Existenzen vernichten können, Ausgleichsbeiträge sowie Ersatzwohnraumschaffung ist der eigentliche Inhalt der Satzung.
Es muss auch einmal darüber nachgedacht werden, warum Immobilienbesitzer nicht mehr in die klassische Vermietung gehen wollen! Das ist doch das wirkliche Problem.
Eine solche Satzung wäre ein blanker „Schlag ins Gesicht“ vieler Immobilienbesitzer sowie unseriös und findet keinerlei Unterstützung seitens der FDP-Fraktion.
Pressemitteilung der FDP-Stadtratsfraktion
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