Schwangerschaftskonflikt
Bundestag entscheidet heute über Paragraf 219a
Speyer. Eine Arztpraxis darf bislang nicht im Internet über Methoden zum Abbruch einer Schwangerschaft aufklären. Das besagt der umstrittene Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Am heutigen Freitag entscheidet der Bundestag nach knapp 70-minütiger Debatte, ob diese Aufklärung künftig möglich wird und das Gesetz gestrichen.
Falls die Abgeordneten den Paragrafen kippen, können Arztpraxen künftig auf ihren Internetseiten über Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären - ohne Strafe fürchten zu müssen. Bislang gelten diese Informationen als unzulässige Werbung für einen Abbruch. Kritiker befürchten, dass ohne den Paragrafen die Zahl der Abtreibungen steigt.
Dem widerspricht man beim Diakonischen Werk der Pfalz. Die Praxis der Beratungsstellen zeige: Frauen werden durch korrekte medizinische Informationen keinesfalls zu Abbrüchen ermuntert. Im Wegfall von 219a sieht das Hilfswerk die Chance, medizinisch korrekte Informationen zu erhalten - anstelle oft subjektiver und falscher Informationen aus dem Netz. Bereits im März, nach der ersten Entscheidung des Bundeskabinetts zur Abschaffung des Paragrafen, hat sich Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst dazu positiv geäußert. Schwangere sollten in Konfliktsituationen möglichst umfassende Informationen erhalten. „Betroffene Frauen machen sich die Entscheidung nicht leicht, sie brauchen Begleitung und Mitgefühl, aber keinen moralischen Zeigefinger“, so Wüst.
Dennoch hält man bei der Diakonie die Beratung im Schwangerschaftskonflikt für unabdingbar. Dort werden die Situation vor und nach dem Abbruch besprochen, die möglichen körperlichen und seelischen Folgen, sowie die persönlichen Lebensumstände der Frauen. Die Beratung ist nach aktuellem Recht Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
„Kinder sind eine Gabe Gottes, das sagt sich leicht. Aber Mütter, Väter, Menschen, die für sie da sein wollen und können, sind auch ein Gottesgeschenk und sie haben keine leichte Aufgabe“, betont Kirchenpräsidentin Wüst. Es mangle weiterhin an familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, an finanzieller Unterstützung und an Wertschätzung von Erziehungsarbeit.
Die Kirchenpräsidentin wünscht sich weniger aufgeheizte Debatten um ungeborenes Leben und mehr ernsthafte Diskussionen über das Leben mit Kindern: „Was können wir als Kirche und als Gesellschaft dafür tun, dass Erziehende nicht allein gelassen werden, insbesondere nicht die Alleinerziehenden - oder dass Kinder haben kein Armutsrisiko mehr ist? Das sind Fragen, die wir uns stellen müssen, jenseits der Paragrafen“, kommentiert Dorothee Wüst.
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