Täuferspuren in Speyer
Gedenktafel wird am Donnerstag enthüllt
Speyer. Täufer, früher auch Wiedertäufer oder Anabaptisten genannt, sind Anhänger einer radikalreformatorisch-christlichen Bewegung, die nach 1520 in den deutsch- und niederländischsprachigen Teilen Europas entstand und die zum linken Flügel der Reformation gerechnet wird. Trotz massiver staatlicher und kirchlicher Verfolgung entwickelte sich die Täuferbewegung innerhalb weniger Jahre zu einem bedeutenden Zweig der Reformation. Seit 2017 werden durch den Mennonitischen Geschichtsverein im Bereich der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Mennonitengemeinden Gedenktafeln enthüllt, die auf die Geschichte der Täuferbewegung in Rheinland-Pfalz hinweisen.
Täuferspuren markieren nicht nur religiöse Einrichtungen, sondern auch Wohnstätten, Höfe, Handwerksbetriebe, Friedhöfe oder Wege, die Täufer und Pastoren zu den Gottesdiensten gingen. Der mennonitische Geschichtsverein will so „eine vielfältige Geschichte von Verfolgung, Vertreibung und Tod, aber auch von Tolerierung und Integration“ erzählen. Ziel ist ein großräumiger täuferischer Wanderweg, den man mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß absolvieren kann - auf den Spuren der einst verfolgten Glaubensgemeinschaft. Auch in Speyer gibt es Täuferspuren. Am Donnerstag wird daher im Innenhof des Landeskirchenrats am Domplatz eine solche Gedenktafel enthüllt.
Die Geschichte der Täufer
Die Geschichte der Täufergruppen: Die als „radikale Reformatoren“ Bezeichneten waren vom Fortgang der Reformation enttäuscht. Sie forderten die sofortige Herstellung einer staatsfreien evangelischen Kirche nach dem Vorbild des Neuen Testaments. Ihr Ideal war eine freie Kirche nach urchristlichem Vorbild, eine „Gemeinschaft der Gläubigen“, die auf dem freien Willen der einzelnen Gemeindemitglieder gründete. Deshalb verwarfen sie die Säuglingstaufe und nahmen nur Menschen in ihre Gemeinden auf, die sich als Gläubige hatten taufen lassen. Es gibt Schätzungen, denen zufolge nach 1530 etwa jeweils ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland katholisch, lutherisch und täuferisch gewesen ist.
Die Täufer-Bewegung war in den ersten beiden Jahrhunderten ihrer Existenz heftigen Verfolgungen durch Obrigkeit und Amtskirchen ausgesetzt, so dass das Täufertum im deutschsprachigen Raum meist als historisches Phänomen der Reformationszeit wahrgenommen wird. Abgesehen von den Mennoniten sind die Täufer aus dem deutschsprachigen Raum verschwunden. Weltweit allerdings haben täuferische Kirchen eine in die Millionen gehende Zahl von Anhängern. Traditionelle Täufergruppen wie die Amischen, die Altkolonier-Mennoniten, die Mennoniten alter Ordnung und die Hutterer gehören zu den am schnellsten wachsenden christlichen Gemeinschaften.
Reichtstag zu Speyer verfügt "Wiedertäufermandat"
Einen besonderen Aufschwung erfuhr die Ausbreitung des Täufertums im Jahr 1527, so dass sich der Reichstag zu Speyer 1529 intensiv mit dem Anwachsen dieser Bewegung beschäftigte und Gegenmaßnahmen beschloss: Im sogenannten "Wiedertäufermandat" wurde damals verfügt, dass "solche, die die Wiedertaufe praktizieren oder an sich vollziehen lassen, seien es Männer oder Frauen, mit dem Tode zu bestrafen sind". Damit wurden bisherige lokale Bestimmungen für das Reichsgebiet vereinheitlicht - und die gesetzliche Grundlage für eine reichsweite Ausrottung der Täuferbewegung geschaffen. Zur Erinnerung: Es war ebendieser Reichstag, auf dem die Protestation zu Speyer stattfand. Evangelische Fürsten und Reichsstädte protestierten gegen die Verhängung der Reichsacht gegen Martin Luther. Doch während die lutherische Reformation über einen starken Rückhalt bei den deutschen Fürsten verfügte, wurden die ebenfalls reformatorischen Täufer von keinem der Reichsstände vertreten.
Verfolgungen und Hinrichtungen stehen in einem merkwürdigen Widerspruch zu den positiven Zeugnissen, die dem Lebenswandel der Täufer selbst von ihren entschiedensten Gegnern ausgestellt wurden. Hauptgrund für die Verfolgung dürfte ihre grundsätzliche Haltung zur weltlichen Obrigkeit gewesen sein. Da die Täufer mit Verweis auf die Bergpredigt den Eid ablehnten, weigerten sich die meisten Täufer, die damals üblichen Lehens- beziehungsweise Gehorsamseide abzulegen. Täufer nahmen den christlichen Verzicht auf Gewalt äußerst Ernst und durften weder als Richter noch als Soldaten oder Scharfrichter tätig sein und auch kein öffentliches Amt ausüben. Etwa 1.000 namentlich erfasste Täufer ließen im 16. und 17. Jahrhundert aufgrund ihrer Glaubensüberzeugungen ihr Leben. Die Täuferforschung geht davon aus, dass die dokumentierte Opferzahl mindestens doppelt so hoch ist. Täufer wurden ihres Besitzes beraubt, außer Landes verwiesen und in die Sklaverei verkauft. An den Verfolgungen waren neben den staatlichen Behörden die römisch-katholische Kirche, die lutherische und die reformierte Geistlichkeit beteiligt.
Duldungsedikt bringt Täufer zurück in die Pfalz
Im Jahr 1664 erließ Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz ein Duldungsedikt, das es verfolgten religiösen Minderheiten ermöglichte, in die Pfalz einzuwandern. Ziel war, das vom 30-jährigen Krieg „verödete Land wieder bebauen und in Stand zu bringen“. Unter Umgehung des Speyerer Reichstagsmandates formulierte die „Mennistenkonzession“ des Kurfürsten: „Unter den Ankömmlingen sind auch Mennisten, die ihre religiösen Versammlungen gesondert abhalten, sich des Gewehrs und aller Kriegshändel enthalten, auch sonst die eine oder andere Sonderbarkeit haben mögen.“
Nachdem es in der Schweiz immer wieder zu Verfolgungswellen gegen die Täufer kam, flohen viele davon in die Pfalz. Die ersten Mennoniten kamen vermutlich 1714 zum Kohlhof, urkundlich ist ihre Anwesenheit für das Jahr 1716 nachgewiesen. Da die Zahl der Mennoniten in der Pfalz begrenzt werden sollte, setzte aber auch schon sehr früh eine Auswanderungswelle nach Nordamerika ein. Die Mennoniten waren geduldet, durften anfänglich aber keinen eigenen Grundbesitz haben. Ihre religiösen Versammlungen mussten sie, begrenzt auf eine Zahl von 20 Personen, in Privathäusern abhalten. Außerdem mussten sie ein „Schutzgeld“ zahlen. Als den Mennoniten nach 1726 auch der Grunderwerb möglich war, sollten „die Christen Vorzug vor den Wiedertäufern haben“. Auf den allgemeinen Friedhöfen durften die Mennoniten damals ebenfalls nicht bestattet werden.
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