Kommunaler Finanzausgleich
"Ich freue mich über das heutige Urteil"

Es ist ein guter Tag für die Städte und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Das Land muss das Landesfinanzausgleichsgesetz ändern - und damit steigt die Hoffnung, dass die Kommunen ihre Aufgaben künftig auch auskömmlich finanziert bekommen. | Foto: Alexas_Fotos/Pixabay
  • Es ist ein guter Tag für die Städte und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Das Land muss das Landesfinanzausgleichsgesetz ändern - und damit steigt die Hoffnung, dass die Kommunen ihre Aufgaben künftig auch auskömmlich finanziert bekommen.
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Speyer. Städte, Kommunen und Landkreise im Land bemängeln schon lange, dass ihnen zu wenig Geld für zu viele Aufgaben zur Verfügung steht. Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern haben nicht nur gejammert, sondern geklagt: Sie wollen mehr Geld vom Land.

Heute hat der Verfassungsgerichtshof in Koblenz sein Urteil gefällt. Es war das zweite Mal in acht Jahren, dass sich das höchste rheinland-pfälzische Gericht mit einer Klage zum Kommunalen Finanzausgleich zu befassen hatte. 2012 war es der Landkreis Neuwied, der klagte. Erfolgreich. Die Landesregierung musste damals das Landesfinanzausgleichsgesetz ändern. Allerdings nicht zur Zufriedenheit der jetzigen Kläger. Und auch die Spitzen vieler weiterer Städte, Kommunen und Landkreise hatten noch vor kurzem die Bürger um ihre Unterschrift gebeten, um sich gemeinsam über eine Online-Petition für eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen und die Lösung des Altschuldenproblems bei der Landesregierung stark zu machen.

Dabei zahlt Rheinland-Pfalz seinen Kommunen nicht deutlich weniger Geld als andere Flächenländer in der Bundesrepublik, aber die allermeisten Zuweisungen sind zweckgebunden: für Schulen, Soziales und Gesundheit etwa.  Die allgemeinen Zuweisungen, über deren Verwendung die Kommunen frei entscheiden können, sind allerdings deutlich - etwa ein Fünftel - geringer als im Durchschnitt bei vergleichbaren Bundesländern.

Jetzt hat das Gericht in Koblenz entschieden und den kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Modell sei nicht geeignet, den Kommunen die finanziellen Mittel zu gewährleisten, die ihnen laut der Verfassung zustehen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.  Das Land ist aufgerufen, ein neues Finanzierungsmodell zu entwickeln, das sich an den tatsächlichen Ausgaben der Kommunen orientiert. Für die Reform bleibt dem Land Zeit bis Ende 2022.

Eine gute Nachricht für die Kommunen in Rheinland-Pfalz. „Ich freue mich über die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs", sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Auch sie hatte schon länger bemängelt, dass die Kommunen für zu viele Pflichtaufgaben zu wenig Geld vom Land erhalten. Das führe letztlich dazu, dass die Gebietskörperschaften immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten. Darauf folgten dann strenge Sparmaßnahme, "die uns letztlich unsere Gestaltungsfähigkeit kosten und die dazu führen, dass an den freiwilligen Leistungen, die die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich steigern, gespart werden muss", so Seiler weiter.

Es sei daher wichtig, dass die wachsenden, der Stadt übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben auch auskömmlich durch das Land finanziert würden. "Und dass wir allgemeine Zuweisungen erhalten, mit denen wir vor Ort eigene Schwerpunkte setzen können“, führt OB Seiler aus. Sie sehe das Urteil als Chance dafür, dass über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes endlich ein fairer Verteilerschlüssel erreicht werde, der den Kommunen den Rücken stärke und ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichere. 

Auch die Stadt Speyer schließt sich dem Hilferuf an
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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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