Verfassungsänderung
Land übernimmt rund die Hälfte der kommunalen Schulden
Speyer. Eine breite Mehrheit des rheinland-pfälzischen Landtags hat einen entscheidenden Schritt getan, um die drückende Schuldenlast von Städten, Gemeinden und Landkreisen in Rheinland-Pfalz abzubauen. Die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP stellten diese Woche zusammen mit den Oppositionsfraktionen CDU und Freie Wähler einen gemeinsamen Entwurf für eine Verfassungsänderung vor. Der Speyerer Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) begrüßt die jetzt auf den Weg gebrachte Lösung zur Übernahme von Altschulden.
„Dass ein fraktionsübergreifender Weg beschritten wird, die Hälfte der kommunalen Liquiditätskredite durch das Land Rheinland-Pfalz zu übernehmen, begrüße ich sehr," sagt Wagner. Die CDU habe dies seit Langem gefordert. Die nun geplante gemeinsame Verfassungsänderung ebne den Weg, um in einem anschließenden Durchführungsgesetz klare Regeln für die Übernahme der Liquiditätskredite von der jeweiligen Kommune auf das Land verfassungskonform festzuschreiben, so der Abgeordnete weiter.
Damit komme die Landesregierung nicht nur dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 16. Dezember 2020 nach, sondern auch ihrer Verantwortung für "die jahrzehntelange mangelhafte Finanzausstattung der kommunalen Familie". Wagner weist darauf hin, dass gleichzeitig aber auch die Weichen für die Zukunft gestellt werden müssten. "Es muss sicher gestellt sein, dass es zu einer nachhaltigen Konsolidierung der kommunalen Finanzen kommt, um eine neue Verschuldung der Kommunen zu verhindern,“ so Wagner abschließend.
Die erste Verfassungsänderung seit 2015 soll einen vierten Absatz zu Artikel 117 zur Kreditaufnahme des Landes hinzufügen, so dass das Land "Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand vom 31. Dezember 2020 übernehmen" kann. Die Schulden aus diesen Kassenkrediten beliefen sich nach Angaben des Landesrechnungshofs auf 6,1 Milliarden Euro und damit auf fast die Hälfte der kommunalen Gesamtverschuldung von 12,4 Milliarden Euro.
Finanzministerin Doris Ahnen hatte Mitte Dezember die Bereitschaft des Landes erklärt, die Hälfte der Schulden aus Kassenkrediten zu übernehmen. Am 16. Februar soll der Entwurf für die Verfassungsänderung in den Landtag eingebracht werden. Das Umsetzungsgesetz, das die Details regeln wird, soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hatte im Dezember 2020 die bisherige Praxis des Kommunalen Finanzausgleichs für verfassungswidrig erklärt.
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