Bundeswehr warnt vor Betreten des Standortübungsplatzes Speyer
Lebensgefahr während laufender Übungen
Speyer. Aufgrund verschiedener Vorfälle in den vergangenen Tagen, macht das Luftwaffenausbildungsbataillon Germersheim auf die Besonderheiten bezüglich des Übungsbetriebes auf dem Standortübungsplatz Speyer aufmerksam. Dort kommt es nach Auskunft von Stabsfeldwebel Frank Wiedemann immer wieder dazu, dass Zivilpersonen das Gelände während laufender Übungen betreten. "Da der Übungsplatz zur Zeit sehr intensiv durch die Truppe genutzt wird und es hierbei natürlich auch zum Einsatz von Munition kommt, wird das mehrfache Betreten (trotz geschlossener Schranken und entsprechender Beflaggung) als hochgradig sicherheitsrelevant bewertet, da hier die Gesundheitsgefahren offenbar unterschätzt werden. Die Übungen mussten mehrmals bis zur Wiederherstellung der Sicherheit im Übungsbereich unterbrochen werden", so Wiedemann auf Nachfrage des Wochenblatts.
Zudem seien im Laufe der vergangenen Tage und Wochen mehrfach schwere Sachbeschädigungen und Fälle von Vandalismus im Bereich des Übungsplatzes festgestellt worden - etwa an der Beschrankung der Anlage, so Wiedemann weiter.
Es gelten am Standortübungsplatz Speyer folgende Regeln:
- Das Verlassen der befestigten Wege des Standortübungsplatzes ist untersagt.
- Der Standortübungsplatz Speyer ist ein militärischer Bereich und Privatgelände der Bundesrepublik Deutschland.
- Ein unbefugtes Betreten während der Übungszeiten ist verboten.
- Übungszeiten werden durch gehisste rote Flaggen angezeigt.
- Das Befahren mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Genehmigung des Standortältesten Germersheim erlaubt.
- Ausschließlich das Betreten der befestigten Wege auf dem Standortübungsplatz wird außerhalb der Übungszeiten zum Zwecke der stillen Erholung geduldet.
- Hunde sind immer anzuleinen.
- Die Speyerer Düne auf dem Standortübungsplatz ist ein besonders geschützter Bereich. Dieser darf nicht betreten werden.
- Das Berühren und Aneignen von Gerät, Munition und Munitionsteilen ist verboten.
- Ganzjähriges Rauchverbot in den Wäldern von Rheinland-Pfalz
- Bei Zuwiderhandlung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
Heike Schwitalla auf Facebook |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.