Coronavirus Speyer
Nächtliche Ausgangssperre bleibt auch im harten Lockdown
Speyer. Die Stadt Speyer hat in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden ihre Allgemeinverfügung angepasst und bis 10. Januar verlängert. Es bleibt bei den verfügten Kontaktbeschränkungen und bei der nächtlichen Ausgangssperre - auch im harten Lockdown.
„Aufgrund der in Speyer weiterhin sehr hohen und tendenziell sogar steigenden Inzidenz, müssen wir im Rahmen unserer Allgemeinverfügung leider weiterhin Maßnahmen verfügen, die über die Regelungen des Landes hinausgehen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Hierfür bitte ich die Speyerer um Verständnis und Mithilfe, um die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Mir ist bewusst, dass Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel bitter sind. Leider lässt uns das Infektionsgeschehen aber keine andere Wahl“, so Seiler weiter.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. Für die Weihnachtstage, also vom 24. bis 26. Dezember, gibt es eine Ausnahmeregelung, nach der die Ausgangsbeschränkung nur in der Zeit von Mitternacht bis 5 Uhr des Folgetags gilt. Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung, das heißt der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ohne triftigen Grund auch am 31. Dezember nur bis 21 Uhr gestattet.
Mit der 14. CoBeLVO hat das Land Rheinland-Pfalz ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember und am 1. Januar veranlasst. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass dies auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet gilt.
In vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt bis 10. Januar die verbindliche Regelung, dass jeder Bewohner täglich nur einen Besucher für die Dauer von einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.
Nach wie vor regelt die Allgemeinverfügung auch eine Maskenpflicht im Freien im Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr.
„In dieser kritischen Situation sind wir alle besonders gefordert, unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – trotz der anstehenden Feiertage. Ich danke allen Speyererinnen und Speyerern schon jetzt für ihre Solidarität und das Durchhalten in dieser schwierigen Situation“, betont die Oberbürgermeisterin.
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