Allgemeinverfügung für Speyer
Neue Regeln gelten zunächst bis 20. Dezember
Speyer. Wie berichtet gilt ab morgen in Speyer eine neue Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Die neuen Regelungen, die insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen betreffen, treten ab Montag, 7. Dezember, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember.
Grund hierfür ist die stetige Zunahme eines diffusen Infektionsgeschehens, das nicht mehr nur alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Speyer zurückzuführen ist. In Abstimmung mit der Landesregierung, dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen, in der die Inzidenzwerte seit Wochen sehr hoch sind.
„Wir müssen alle Kraftanstrengungen unternehmen, um gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Gegenstand der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist neben der bereits bestehenden Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag. Davon ausgenommen sind
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
- die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
- Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).
Auch alle Verkaufsstätten dürfen nur zwischen 5 und 21 Uhr geöffnet sein. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wonach sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen dürfen. Die Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer.Private Treffen und Feiern sollen damit weiter reduziert werden.
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Altern- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Besuche sind nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen ist von dieser Regelung ausgenommen. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Auch wenn die Maßnahmen drastisch sind und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sein können, lassen uns die alarmierend hohen Infektionszahlen keine andere Wahl.“
Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
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