SchUM-Städte in Auswahlliste für Sonderbriefmarke aufgenommen
Speyer. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger mitteilt, hat auch er sich bei Finanzminister Christian Lindner für eine Sonderbriefmarke zu Ehren der SchUM-Stätten stark gemacht. Lindner habe ihm nun mitteilen lassen, dass der Vorschlag in die Programmvorschlagsliste aufgenommen ist. Eine endgültige Entscheidung über das Ausgabeprogramm wird nach der Programmbeiratssitzung Ende des Jahres durch den Bundesminister der Finanzen getroffen.
Speyer. Mit einer Sonderbriefmarke sollen die SchUM-Stätten in Speyer, Worms und Mainz eine weitere Würdigung erfahren. Dafür setzen sich die Beauftragte der Ministerpräsidentin für jüdisches Leben und Antisemitismusfragen, Monika Fuhr, die Vorsitzende des Vereins der SchUM-Städte, die Oberbürgermeisterin von Speyer, Stefanie Seiler, und der Speyerer Landtagsabgeordnete Michael Wagner ein.
In einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner schreiben Fuhr und Seiler: „Eine Sonderbriefmarke bietet die Chance, die Unesco-Welterbestätten auch über Rheinland-Pfalz hinaus bekannter zu machen. Zudem wäre sie ein wichtiges Zeichen, das dazu beitragen kann, ein noch größeres Interesse für jüdische Leben in unserem Land zu wecken. Und nicht zuletzt wäre sie auch ein deutliches Signal gegen Antisemitismus und jene politischen Kräfte, die sichtbares, buntes und vielfältiges jüdisches Leben in Deutschland heute leider erneut gefährden.“
Fuhr und Seiler betonten, dass der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, Dr. Felix Klein, die Initiative ausdrücklich unterstützt. In seinem Schreiben an Bundesfinanzminister Lindner heißt es: „Wie bereits die Sonderbriefmarke zum Festjahr ‚1700 Jüdisches Leben in Deutschland‘ im Jahr 2021 wäre eine solche Sondermarke ein sichtbares Zeichen für eine deutsch-jüdische Tradition und Kontinuität im In- und Ausland.“ Und auch Landtagsabgeordneter Michael Wagner hat ein eigenes Schreiben an Lindner gerichtet, in dem er den Bundesfinanzminister um wohlwollende Prüfung des Vorschlags bittet.
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