SchUM-Stätten
"Welterbe-Antrag hat wichtige Meilensteine erreicht"
Mainz/Speyer/Worms. Die Anerkennung der jüdischen Stätten in Speyer, Worms und Mainz als Unesco Weltkulturerbe hat 2020 wichtige Hürden genommen. Anfang des Jahres reichte das Land gemeinsam mit den beteiligten Partnern in Paris offiziell den Antrag der SchUM-Stätten ein, dem sich ein aufwändiges mehrstufiges Evaluierungsverfahren anschloss. Im Sommer 2021 soll dann eine Entscheidung getroffen werden.
„2020 war für die SchUM-Bewerbung zum Unesco Welterbe ein sehr wichtiges und erfolgreiches Jahr. Nach einer langjährigen Vorbereitung kommt nun die Zielgrade in Sicht. Wichtige Schritte im Evaluierungsverfahren konnten wir gemeinsam trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich absolvieren. Mein Dank gilt all denen, die trotz der außergewöhnlichen Situation diesen reibungslosen Ablauf ermöglicht haben. Wir freuen uns auf den weiteren Evaluierungsprozess und sehen diesem optimistisch entgegen“, so Kulturminister Konrad Wolf.
Mitte Januar hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer in Mainz den Welterbe-Antrag der SchUM-Stätten unterzeichnet. Nach seiner Übergabe in Paris begutachteten Icomos-Experten den Antrag. Im September erfolgte die Technical Evaluation Mission, die federführend vom Kulturministerium zusammen mit den drei SchUM-Städten, der jüdischen Gemeinde Mainz sowie der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) vorbereitet und durchgeführt wurde. Dabei begutachtete ein Experte der Icomos-Kommission die Stätten.
Ende November wurden die bisherigen Evaluierungsschritte dann im Icomos-Welterbe-Ausschuss beraten. Unterstützt von der Beauftragten der Kultusministerkonferenz für das Unesco-Welterbe, Dr. Birgitta Ringbeck, beantwortete das Land Rheinland-Pfalz vor dem virtuell tagenden Ausschuss weitere Fragen zum Antrag.
„Die drei Städte Speyer, Worms und Mainz bilden seit dem Mittelalter Zentren des jüdischen Lebens in Europa und prägten die Architektur ebenso wie die Kultur. Diesem reichen kulturellen Erbe soll durch die Anerkennung als Welterbe die gebührende Achtung zukommen“, unterstrich der Kulturminister die Antragstellung. Wolf weiter: „Damit geht auch der Schutz und die Sicherung dieser kulturellen Zeugnisse einher. Sie sind ein Symbol für die kulturelle Vielfalt, die einst selbstverständlich war. Sie erinnern uns aber als Mahnmal auch daran, wozu Menschen fähig sein können.“
Seit 2016 war am Antrag gearbeitet worden. Das rund 1.000 Seiten starke Dokument umfasst das Nominierungsdossier sowie den Managementplan der Stätten. Eine Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern insbesondere der Universitäten Heidelberg und Trier, der GDKE und dem SchUM-Verein e.V. hatte in Abstimmung mit den Städten Speyer, Worms und Mainz sowie der jüdischen Gemeinde Mainz/Worms die Bewerbungsunterlagen erarbeitet.
„Das Land strebt seit 2006 eine Anerkennung der SchUM-Stätten als Welterbe an. Im Sommer 2021 könnten die gemeinsamen Anstrengungen dann belohnt werden“, so der Kulturminister. In einer abschließenden Ausschusssitzung im März 2021 wird Icomos seine Empfehlung an das Welterbe-Komitee zur Nominierung formulieren. Die Empfehlung ermöglicht eine Einschätzung, ob der Antrag im Sommer erfolgreich sein wird.
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