Stadtvorstand beschließt Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen
"Solidarität und Zusammenhalt in diesen Zeiten wichtiger denn je"
Speyer. Der Speyerer Stadtvorstand hat Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen beschlossen. Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand die Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien sowie die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Indes informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Speyer ortsansässige Unternehmen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes.
„In Ausnahmesituationen wie dieser sind Solidarität und Zusammenhalt wichtiger denn je. Viele Unternehmen sind aktuell von vorübergehenden Schließungen oder Umsatzeinbußen betroffen, die nicht nur viele Fragen aufwerfen, sondern auch Existenzängste schüren“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Mit den nun beschlossenen Soforthilfemaßnahmen möchten wir als Kommune unseren Beitrag dazu leisten, die Existenzen der Gewerbetreibenden in unserer Stadt zu sichern“.
Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Den Betrieben soll dadurch ermöglicht werden, ihre Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus sollen vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeber sorgen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage zur Verfügung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 030 186151515 zu erreichen.Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520 zur Verfügung.
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten beantwortet die ISB unter der Beratungshotline 06131 61721333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de Die Telefone sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll es Unternehmen erleichtern, liquide zu bleiben. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden genutzt, um dort die Zugangsbedingungen und Konditionen zu verbessern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um Zuschüsse handelt. Für die Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Hausbank Kontakt aufgenommen werden.
Darüber hinaus arbeitet die KfW an einem Sonderprogramm für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter 06232 142248. Diejenigen Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (zum Beispiel Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de
Nachdem der Antrag bewilligt wurde, werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden. Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner des Finanzamts können Unternehmer ihrem Steuerbescheid entnehmen.
Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mietern besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an private Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen, wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“
Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 06232 142280 oder 06232 142760 sowie per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung. ps
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