Klimaschutz in Neustadt - Fördergeld für Bürger
Neustadt. Zur Förderung privater Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an das sich ändernde Klima stehen in den kommenden Jahren in Neustadt an der Weinstraße rund 540.000 Euro zur Verfügung. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können, wird pro Haushalt ein Höchstbetrag von 3.000 Euro gewährt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2023 die Richtlinien beschlossen, nach denen – voraussichtlich ab Frühjahr 2024 – die Gelder aus der „KIPKI-Bürgerförderung“ beantragt werden können. Die Förderrichtlinie beschreibt den Ablauf und die Voraussetzungen der Förderung. Die Mittel stammen aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stadt erhält aus diesem Topf 2,34 Millionen Euro. Sie wird damit zahlreiche Maßnahmen für den Klimaschutz sowie für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels (Klimaanpassung) vorantreiben. Da jedoch nicht nur kommunale Projekte zählen, sondern auch private Initiativen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, werden auch diese gefördert.
Umweltdezernentin Waltraud Blarr betont: „Besonders wichtig ist uns, die Bürgerinnen und Bürger durch die Auflage eines Förderprogramms mitzunehmen und damit ihren Einsatz für den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu honorieren.“
Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen bis Mitte 2026 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen ausgeschüttet werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, Einsparung von Heizenergie, Erneuerbare Energien und Klimaanpassung. Dazu gehört beispielsweise die Anschaffung von Balkon-Photovoltaik-Modulen oder der Kauf eines Lastenrades. Auch für die Entsiegelung des Gartens und die Dämmung des Hauses gibt es Geld. Im zeitlichen Verlauf stehen die Mittel folgendermaßen zur Verfügung:
2024: 180.000 Euro für Klimaschutz und 34.400 Euro für Klimaanpassung
2025: 180.000 Euro für Klimaschutz und 34.400 Euro für Klimaanpassung
2026: 90.000 Euro für Klimaschutz und 17.200 Euro für Klimaanpassung
Die KIPKI-Bürgerförderung tritt erst nach der Bewilligung durch das Land Rheinland-Pfalz in Kraft. Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2024 können dann die privaten Projekte gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt digital über die Website der Stadt. In den kommenden Wochen wird die Stadtverwaltung weitere Details bekanntgeben. Anträge können auch rückwirkend gestellt werden, sofern die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Zudem ist es möglich, Fördermittel für geplante Maßnahmen zu reservieren. red
Autor:Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.